Änderung der Beitragsbemessung für Selbstständige in der GKV

Rückwirkende Beitragsberechnung in der GKV und es wird teuer

Für unsere bestehenden sowie potentiell neuen Mandanten möchten wir auf eine Änderung der Beitragsbemessung für Selbstständige in der GKV aufmerksam machen.

Seit JAN 2018 wird nach der Vorlage des Einkommensteuerbescheides die Änderung der Beitragsbemessung in der GKV sowie Pflegeversicherung nicht mehr nur ausschließlich für die Zukunft wirksam. NEUERDINGS wird auch die Vergangenheit nachträglich korrigiert. Die gesetzliche Grundlage finden unsere Mandanten im allseits bekannten SGB V, der GKV Fibel, im § 240 Absatz 4a.

Diese Änderung findet Ansatz für freiwillige Mitglieder, die Arbeitseinkommen und / oder Einkünfte aus der Vermietung sowie Verpachtung erzielen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nämlich an der Höhe der Einnahmen aus. Dazu gehören u. a. die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit (Arbeitseinkommen) und aus Vermietung und Verpachtung.

Bei diesen Einnahmen ergibt sich die tatsächliche Höhe der Einkünfte in der Regel erst zeitversetzt durch einen Einkommensteuerbescheid. Bislang wirkten sich die Unterschiede zwischen der bisherigen Berechnungsgrundlage der Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung sowie den tatsächlichen Einkünften nur zukunftsbezogen zur Berechnung der Beiträge aus. Dadurch kommt es sehr häufig zu Nacherhebungen von Beiträgen für die Vergangenheit. Auf der Basis des neuen Einkommensteuerbescheides werden dann zusätzlich die Beiträge für die Zukunft die Beiträge festgelegt.

Schauen wir uns ein Beispiel an.

Der bislang freiwillig Versicherte Unternehmer zahlte bisher einen Beitrag an die GKV mit seinem nachgewiesenen mtl. Einkommen für seine Tätigkeit in Höhe von 3.500 EUR. Im Dezember 2019 legt dann der Versicherte seiner GKV den im Oktober 2019 ausgestellten Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjahr 2018 vor. Daraus errechnet sich jedoch ein tatsächliches  mtl. Einkommen in Höhe von 4.000 EUR. Ups. Jetzt heißt es nachzahlen, denn die Beiträge für 2018 werden NEU berechnet und nun endgültig festgesetzt. Berechnungsgrundlage sind dann nämlich 4.000 EUR. Die zu wenig gezahlten Beiträge sind NACHZUZAHLEN, Monat für Monat. Zugleich ändern sich ab sofort die jetzt zu zahlenden Beiträge.

Übrigens, es gibt eine Ausnahme

Freiwillige GKV Mitglieder, die nachgewiesene beitragspflichtige Einnahmen ÜBER der Beitragsbemessungsgrenze haben zieht man in das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung nicht ein. Die Höhe der Beiträge wird auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze sofort zukunftsbezogen endgültig festgesetzt.

Übrigens, es gibt eine Ausnahme der Ausnahme

Eine vorläufige Festsetzung für freiwillige GKV Mitglieder erfolgt, wenn für einzelne Bestandteile der beitragspflichtigen Einnahmen unterschiedliche Beitragssätze relevant sind. Das gilt bei einer freiwilligen GKV z. B. bei keinem Krankengeldanspruch. 

Gut zu wissen

Für die endgültige Beitragsfestsetzung ist eine dreijährige Frist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres vorgesehen.

Was noch zu sagen ist

Die Beiträge in der PKV, der privaten Krankenversicherung, sind übrigens unabhängig vom Einkommen. Diese werden nach dem Alter, dem gewünschten Versicherungsschutz sowie nach dem Gesundheitszustand berechnet.

In der PKV

Bestehen Rückfragen? Jederzeit gerne stehe ich Ihnen Rede und Antwort. Insbesondere mit meinen sehr fundierten PKV Kenntnissen, denn sind wir doch mal ehrlich, die Höhe des Beitrages macht uns nicht gesund,  sondern z. B. die Güte der Versorgung, und daher bin ich seit Jahrzehnten ein ganz klarer Befürworter der PKV. Lesen Sie sich doch bitte nur einmal aus der GKV Fibel, SGB V, in den §12 ein. Alleine hier erkennen wir den deutlichen Unterschied in der Versorgung. Unabhängig vom Beitrag.