Pflegeabsicherung – Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung hilft bei allen immer wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, wie zum Beispiel beim Essen, Waschen, an- und ausziehen, der Versorgung oder der Bewegung im Haushalt.

Es gibt verschiedene Pflegegrade und diese entscheiden über die Höhe der finanziellen Leistungen.

Eigentlich ist alles ganz einfach – jeder weiß es! Seit Jahren geht dieses Thema in den Gazetten rauf und runter. Selbst die Politik ist mittlerweile, so halbwegs, dran, meiner Meinung nach.

Wo soll eigentlich die Pflege stattfinden?

Gute Frage, oder?

Die Pflegekosten unterscheiden sich in jedem Bundesland, daher sollte die Absicherung angepasst sein. Hintergrund ist, dass es in Deutschland viel ausmacht, ob man beispielsweise in Zwickau oder Köln wohnt. Unsere Rheinische Senioren zahlen nämlich laut einer Studie einer großen Stiftung für Altenheime fast doppelt so viel wie die östlichen Heimbewohner. Was kostet Pflege in einem Heim Ihrer Wahl? Die Antwort können Sie hier ganz leicht berechnen. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihrer Wahl ein und drücken auf suchen: AOK-Pflegenavigator

Pflegeversicherung - Versicherungsmakler Andreas Scherff in Mülheim

Grundsätzlich stellt sich die Frage,

wie Sie gepflegt werden möchten

Am liebsten zu Hause, antworten die meisten Pflegebedürftigen, wenn sie gefragt werden. Für viele ist das machbar. Sie haben Angehörige die sich liebevoll und kostenlos kümmern oder beauftragen gegen hohe Kosten einen ambulanten Pflegedienst. Häufig kommt auch kostenpflichtige Hilfe aus den östlichen Nachbarländern ins Haus. Gründe im Alter ins Pflegeheim zu ziehen können z. B. die professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung sein oder „einfach nicht die ganze Zeit alleine zu sein“.

Welcher Pflegegrad ist angesetzt?

Mit der Pflegereform 2017 wurde die bisherige Einteilung von Pflegestufen zu Pflegegraden geändert.

Neu ist der Pflegegrad 1. Er deckt bereits geringe Einschränkungen in der Selbstständigkeit ab, die bislang überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Mit den Pflegegraden hat sich auch die Philosophie der Begutachtung geändert. Grundlage für die Einstufung ist jetzt, wie selbstständig Sie im Alltag sind, Stichwort Alltagskompetenz.

Die Höhe des Pflegegrades bestimmt dann, wie viel Geld Ihnen in der Pflege zusteht. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Leistung beziehungsweise das Pflegegeld.

Die jeweilige Pflegestufe legt der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw.

Gutachter der privaten Pflegepflichtversicherung fest.

Wie sieht denn eine grobe Übersicht der Pflegegrade aus?

Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade

  • Pflegegrad 1

    Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2

    Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3

    Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5

    Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die gesetzliche Pflichtversicherung reicht bei weiten NICHT aus um die tatsächlichen Kosten zu decken.

Rechtzeitige eigene Vorsorge ist mehr als notwendig.

Je früher desto sinnvoller und preiswerter!

Mögliche Absicherungen

Pflegeversicherung

Wir alle kennen die Pflegepflichtversicherung aus der gesetzlichen Krankenkasse und auch aus der PKV. Doch diese Leistungen sind nur Teilkaskolösungen. Eine rechtzeitige Vorsorge mit einer privaten Pflegeabsicherung, Pflegetagegeld oder Pflegerentenversicherung ist mehr als ratsam. Sehr gerne beraten wir Sie zu den Vor- und Nachteilen dieser Produkte.

Was ist ratsam

Eine rechtzeitige Pflegezusatzversicherung ist mehr als ratsam um sich selbst, den Ehepartner, die eigenen Kinder finanziell, sowie das angesparte Vermögen inkl. Immobilie/n zu schützen.

KONTAKTIEREN SIE UNS