Es geht bergauf!

Die neuen Bemessungsgrenzen für die Sozialabgaben und Krankenversicherung sind da.

Für Gutverdiener heißt das: Es geht BERGAUF und es gibt somit schon wieder steigende Beiträge 

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen von 6.350 auf 6.500 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.700 auf 5.800 Euro Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen einheitlichen Anstieg der Bemessungsgrenze von derzeit 4.350 auf 4.425 Euro Monatseinkommen geben.

Die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung steigt danach von 4.800 auf 4.950 Euro.

Bergauf Bemessungsgrenzen Blogbeitrag Andreas Scherff

Wer mehr verdient kann von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung wechseln und hat somit die deutlich bessere medizinische Versorgung. Dabei solltest Du NICHT auf den Preis / Monatsbeitrag sondern auf die Qualität der Versicherungsbedingungen achten, denn Gesundheit ist nicht planbar.

Eine top Beratung, dazu auch noch unabhängig, bekommst Du übrigens in unserem Hause.

Ein schönes Wochenende wünscht allen Andreas Scherff

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