Mit geSCHERFFtem Blick: BU und der „gelbe Schein“?

Dass eine Berufsunfähigkeitsabsicherung für jeden Erwerbstätigen in Deutschland dringend angeraten ist, weil es BU Leistungen über den Sozialstaat Deutschland nicht mehr gibt, sollte mittlerweile jeder wissen.

Seit Jahrzehnten betrachte ich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, also das KLEINGEDRUCKTE im Vertrag, was so mancher gar nicht gerne liest, mit Argusaugen.

Mittlerweile verfügt fast jedes Unternehmen in den sogenannten Rankings und Ratings über 5* Sterne oder drei FFF, was die top Unternehmen des Marktes auszeichnen soll. Der Unterschied liegt allerdings im KLEINGEDRUCKTEN.

Heute schauen wir uns einmal das KLEINGEDRUCKTE in der sogenannten „gelber Schein Lösung“ an.

Ein Kunde, der längerfristig erkrankt, steht an einem Wendepunkt in seinem Leben. Eine Erkrankung kann sich bekannter Weise über viele Monate, wenn nicht Jahre erstrecken. Viele Menschen bringt das, unabhängig von der emotionalen Belastung, in eine finanzielle Schieflage. Die Lösung dafür kann heißen: „BU mit gelber Schein Regelung“!

Diese Regelung ist meistens ein kostenpflichtiger Zusatzbaustein und dient als „Überbrückungshilfe“ bis zur Entscheidung über die mögliche Berufsunfähigkeitsleistung des Versicherers.

Leistungen werden hier bei normaler Krankschreibung (AU / gelber Schein) und einer sechsmonatigen ununterbrochenen bedingungsgemäßen Krankschreibung erbracht. Als Nachweis müssen ärztliche Bescheinigungen gemäß den Versicherungsbedingungen eingereicht werden.

arbeitsunfähig und berufsunfähig Andreas Scherff Consulting GmbH in Mülheim

Nach Prüfung und Anerkennung (!!!) durch den Versicherer werden dann bestenfalls Leistungen in Höhe der vereinbarten BU Rente rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung bezahlt. 

Soweit zum groben Sachverhalt.

Schauen wir allerdings ins KLEINGEDRUCKTE so finden wir nur wenige Anbieter, welche diese „gelbe Schein Regelung“ überhaupt haben.

Schauen wir weiterhin stellen wir Unterschiede in folgenden Punkten fest:

  • Maximale Leistungsdauer dieser Leistung im Vertrag?

  • Rückwirkende, auch taggenaue Leistung?

  • Verzicht auf die Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung?

  • Was ist überhaupt Leistungsvoraussetzung für die Zahlung?

  • Gibt es diese Leistung auch für Nicht – Arbeitnehmer?

  • Gibt es eine zwingende zeitgleiche Beantragung von BU Leistungen?

  • Ist eine garantierte Leistungsdynamik für Leistungen wegen Krankschreibung möglich?

  • Welche Nachweise werden überhaupt gefordert?

Ach, einfach herrlich. Das ist unter anderem das Schöne in meinem Beruf, dass ich tagtäglich Licht ins Dunkel bringe. Es ist einfach wunderbar die Spreu vom Weizen trennen und mandantenorientiert beraten zu dürfen. Es ist einfach herrlich völlig frei und unabhängig beraten zu können!

Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Sie machen sich Gedanken über die Absicherung Ihrer Arbeitskraft? Die nachfolgenden Fragen sollen Ihnen die wirkliche Priorität einer Absicherung verdeutlichen:

  • Sind Sie noch auf Ihre Arbeitskraft angewiesen?

  • Sind Sie für andere Menschen finanziell verantwortlich? Kann sich dieses evtl. in der Zukunft noch ändern?

  • Können Sie bereits von Ihrem Vermögen dauerhaft leben?

  • Woher kommt das Einkommen, wenn Ihnen etwas passiert?

  • Reicht dieses Geld aus um würdevoll alt werden zu können?

Lassen Sie uns darüber sprechen. Sehr gerne stehe ich Ihnen Rede und Antwort bzgl. Ihrer Fragen.

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