Viele Mandanten-Rückfragen zur Versendung der FFP2-Maskenaktion der Bundesregierung

Unsere Bundesregierung will mehr als 27 Millionen Bundesbürger, im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus, mit gut schützenden sowie sehr gut sitzenden Mund-Nasen-Masken im FFP2 Standard ausstatten. Deshalb sollen Menschen ab 60 Jahren oder mit definierten Vorerkrankungen jeweils 15 FFP2-Masken erhalten. 

3 Masken konnten die betroffenen Personen bereits kostenlos bis zum 31.12.2020 in einer Apotheke ihrer Wahl gegen Vorlage des Personalausweises abholen. 

Für die übrigen 12 Masken erhält dieser Personenkreis fälschungssichere Berechtigungsscheine (Voucher) über ihre Krankenversicherung. Dazu hat die Bundesregierung alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherer gebeten, die Versendung der Voucher für ihre anspruchsberechtigten vollversicherten Kunden zu übernehmen. Die fälschungssicheren Voucher für den Bezug der FFP2-Schutzmasken werden ausschließlich über die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt.

Rückfragen zur Versendung der FFP2-Maskenaktion

Die Auslieferung der bestellten Voucher durch die Bundesdruckerei erfolgt in drei Tranchen. Die erste Tranche wurde bereits versandt und im Anschluss an die berechtigten Personen verschickt. Nach uns vorliegenden Informationen des PKV-Verbandes wird die zweite Lieferung Ende Januar und die dritte Tranche Anfang Februar geliefert. 

Dies verunsichert viele Versicherte, zumal in den Medien die Versendung der Berechtigungsscheine für Anfang Januar 2021 angekündigt wurde. Aus unserer Mandantschaft erreichten uns diesbezüglich einige Anfragen. 

Aus dem o. a. Grund wird sich die Versendung der Voucher verzögern UND BITTE sehen Sie von schriftlichen oder telefonischen Rückfragen bei Ihren PKV Versicherungen ab, damit andere sehr wichtige Dinge, wie z.B. die Bearbeitung von Rechnungseinreichungen oder Krankentagegeld-Leistungsfälle, erfolgen kann. 

Da alle PKV Anbieter von der Zulieferung der fälschungssicheren Voucher abhängig sind, besteht für kein Unternehmen die Möglichkeit, die Versendung intern zu beschleunigen. Auch ein vorgezogener Versand an einzelne Kunden ist somit logischerweise ausgeschlossen. 

Für die PKV Anbieter hat die Versendung der Voucher allerhöchste Priorität, allerdings können diese erst versandt werden, wenn die Voucher der Bundesdruckerei in den jeweiligen Häusern vorliegen. Wir bitten um Verständnis. Vielen Dank.