Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt

Obwohl Ostern lange vorbei ist, heißt es verSCHERFFt: Ach Du dickes Ei, denn es kommt, was zu erwarten war….

 Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2022 von 0,90 auf 0,25 Prozent!

Diese Änderung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, denn für diese ist, nach meiner Kenntnis, KEINE Zustimmung mehr des Bundestags notwendig. Dieser allen bekannte Garantiezins – in unserer Fachsprache auch Höchstrechnungszins genannt – ist ein Teil der Verzinsung von Lebensversicherungen.

Seit langer Zeit befindet sich dieser im deutlichen Sinkflug. In den Neunziger Jahren lag er noch bei satten 4,0 Prozent und innerhalb von 30 Jahren landet dieser nun bei 0,25 %. Die Absenkung gilt für Neuverträge und laufende Policen sind davon nicht betroffen.

Wie hat sich der Höchstrechnungszins historisch entwickelt? Siehe Link:

Dieser Garantiezins soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit dem Garantieversprechen in den Policen sich gegenüber ihren Kunden übernehmen. Dieser zugesagte Garantiezins ist somit ein Eckpfeiler in der finanziellen sowie individuellen Lebensplanung der Verbraucher und stellt sicher, dass die Versicherungsunternehmen ihrer Verantwortung auch gerecht werden.

Die Versicherungsbranche fordert deshalb eine Reform der Bedingungen für die staatlich geförderten Riester-Policen. Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen beim Riester-Modell zu 100 Prozent garantiert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt die Versicherer in Verlegenheit.

Die Probleme der Lebensversicherer liegen aber darin, dass sie bei Riester- und bAV-Produkten gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Kunden die eingezahlten Beiträge zu garantieren. Wenn sie aber nur noch 0,25 Prozent Zins garantieren dürfen, wird das im aktuellen System unmöglich, denn: Die 0,25 Prozent dürfen nur auf die tatsächlichen Sparanteile aus den Beiträgen berechnet werden. Die Kosten für die Vermittlung / Beratung, Verwaltung usw. sind dann schon abgezogen und lassen eine Lücke zurück. Diese könne aber mit 0,25 Prozent Verzinsung über die Vertragslaufzeit nicht mehr gefüllt werden, erklärten kürzlich DAV (Deutsche Aktuar Vereinigung) und GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Nur wenn die Anbieter eine höhere Verzinsung garantieren dürften, könnten sie auch ihrer Pflicht eines 100-prozentigen Beitragserhalts nachkommen. Hier stehen sich also zwei gesetzliche Pflichten gegenüber, die sich gegenseitig aufheben“.

Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt

Was bedeutet das für den Verbraucher?

  1. Die betriebliche Altersvorsorge wird ab 2022 somit einen Paradigmenwechsel bei den Garantien und Rentenfaktoren erfahren. Hier werden also zukünftig alte Denk-, Vorgehens- und Sichtweisen aufgebrochen, denn aus der sehr langen Berufserfahrung darf ich anmerken, dass der Verbraucher in der Regel auf Garantien steht oder besser „stand“!
  2. Es wird erhebliche Kürzungen beim garantierten Rentenfaktor (GRF) geben! Der GRF ist wichtig als Multiplikator mit dem Fondsvermögen während und zum Ende der Vertragslaufzeit.
  3. Berufsunfähigkeitsabsicherungen verteuern sich um ca. 9 %!
  4. Risikolebensversicherungen verteuern sich um ca. 15 %!

 

Was gilt es zu tun?

Wer sich gedanklich mit den soeben erwähnten Punkten 1 bis 4 auseinandersetzt, sollte dieses noch im Jahr 2021 zum Abschluss bringen, um sich einen dauerhaften finanziellen Vorteil zu verschaffen, der über die gesamte Vertragslaufzeit mit Sicherheit einen deutlich vierstelligen Betrag erreichen wird.

Eines sollten alle bei den o. a. Zeilen allerdings nicht vergessen: Die Inflation

Diese bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre eine allgemeine und anhaltende Erhöhung des Preisniveaus von Gütern und Dienstleistungen, gleichbedeutend mit einer Minderung der Kaufkraft des Geldes. Die Inflationsrate in Deutschland bewegte sich in den letzten 40 Jahren zwischen -0,1 % und 6,3 %. Im Beobachtungszeitraum von 1979 bis 2019 lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 2,2 % pro Jahr.

Auch aus diesem Grunde sollte es ab heute heißen: „Es war einmal …das altbekannte und so geliebte Sparbuch“, denn die Zinsen sind dort nämlich deutlich niedriger als die Inflationsrate und somit verlieren die dort angelegten Summen Jahr für Jahr an Wert!

Sehr gerne stehe ich beratend, mehr als transparent und Jahrzehnte lang berufserfahren zur Seite!