Gesundheits- oder Risikoprüfung

Bevor Sie eine private Krankenversicherung (PKV) oder Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) abschließen wird grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei werden Sie nach Erkrankungen / Diagnosen der letzten Jahre im ambulanten sowie stationären Bereich, Kur- und Krankenhausaufenthalte, Zahnbehandlungen, etc. befragt.

Beachten Sie, dass Falschangaben im Antrag Ihrerseits, z. B. das Verschweigen einer oder mehrerer Krankheiten bzw. Diagnosen, Behandlungen oder Beschwerden zur Kündigung des Versicherungsschutzes führen können.

Meine langjährige Berufserfahrung zeigt deutlich: fast jeder Antrag den ich zusehen bekomme ist in der Regel fehlerhaft, leichtsinnig und phlegmatisch im Bereich der Gesundheitsangaben ausgefüllt!

Daher hier noch einmal der WICHTIGE HINWEIS:

Die Gesundheitsfragen müssen sehr sorgfältig und umfassend beantwortet werden. Es ist sinnvoll sich bei den behandelnden Ärzten Akteneinsicht zu verschaffen, weil dort oftmals Diagnosen vermerkt sind, die Sie sich evtl. nicht gemerkt haben, um gegenüber der Krankenkasse Leistungen abzurechnen. Es gibt z. B. auch Diagnosen die in der PKV / BU NICHT oder nur sehr sehr schwierig zu versichern sind. Hier einige BEISPIELE:

  • Krebserkrankungen, die nicht seit mindestens 5 – 10 Jahren als völlig ausgeheilt gelten und die seit Jahren unbehandelt sind

  • Diabetes

  • Herzinfarkte oder Schlaganfälle

  • Notwendigkeit von Herzschrittmachern

  • Psychotherapeutische Behandlungen

  • Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa

  • Erhöhtes Übergewicht

  • AIDS und viele weitere…

Doktor - Krankenakte - Privtae Krankenversicherung in Mülheim

Gesundheitsangaben für eine individuell passende PKV

In der Branche gibt es allerdings manchmal „versprochene Ausnahmen“: Wir sprechen hier von der Möglichkeiten sich über bestimmte Annahmezwänge oder Gruppenverträge zu versichern.  Allerdings sind die seitens der Versicherer gewünschten Risikozuschläge in der Regel so hoch, dass der Verbraucher diese nicht zahlen kann oder möchte.

Ärzte sind gemäß der Musterberufsordnung verpflichtet ihren Patienten Auszüge der Akten zur Verfügung zu stellen. Lassen Sie sich nicht von Ärzten verunsichern, die ihnen sagen, dass die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen einfach nachfragen sollen. Das tun die Versicherer im Vorfeld nicht! Warum auch? Dieses wird in der Regel erst im Schadenfall geschehen.

Für die korrekte Beantwortung der gestellten Gesundheitsfragen sind SIE ausschließlich und vollumfänglich alleine verantwortlich.

Beachten Sie bitte, dass alles was gesagt wurde beim Versicherer erst dann angekommen ist, wenn dieses auch schriftlich festgehalten wurde und somit für Sie beweisbar ist.

Ich empfehle Ihnen eine Kontaktaufnahme zu Ihren behandelnden Ärzten um Ihre Krankenakte einzusehen und Ihre Diagnosen bzw. Ihr Wissen abzugleichen, wenn Sie die Gesundheitsfragen in den jeweiligen Anträgen nicht vollumfänglich beantworten können.

Sollen Sie diesbezüglich konkrete Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Gerne bin ich Ihnen behilflich.