Ach, Du dickes Ei. Auch das noch!

Ausgerutscht auf einer eisigen Fläche in der Winterzeit und als Ergebnis eine Fraktur des rechten Sprunggelenkes. Die nächsten Monate ist „nix mit arbeiten“. Dies oder ähnliches kann Ihnen nicht passieren? OK. Dann reichen Sie unsere Fachinformation sehr gerne weiter. Sollte Ihnen so etwas oder Ähnliches doch passieren können, dann lesen Sie aufmerksam weiter.

„Na Gott sei Dank bin ich Arbeitnehmer!“, denken Sie jetzt vielleicht, denn Sie haben ja eine Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen im Vertrag geregelt. Doch was passiert danach?

Dann ist Schluss mit lustig. Wieso? Die GKV übernimmt doch die Fortzahlung, denken Sie jetzt bestimmt. Stimmt. Diese zieht aber auch einiges von Ihrem Nettoeinkommen ab. Können Sie auf mehrere hundert Euro im Monat verzichten???

Wie lange bekommt man eigentlich Krankengeld von der GKV?

Das Krankengeld der GKV wird für eine maximale Dauer von 78 Wochen gezahlt – und das innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Das heißt: Sollten Sie wegen derselben Krankheitsursache mehrfach einige Wochen nicht arbeiten können, ist die Zahlung auf 78 Wochen begrenzt. Wenn Sie wegen einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig werden, beginnt eine neue Blockfrist von drei Jahren.  Tritt allerdings die neue Krankheit zur zuerst gemeldeten hinzu, bleibt es bei der Frist von 78 Wochen.

Und dann?

Nach dieser Zeit gibt es je nach Gesundheitszustand drei Optionen:

Sie gehen wieder arbeiten, melden sich arbeitslos oder beantragen eine Erwerbsminderungsrente.

Welche Höhe hat das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt mindestens 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts und max.  105,88 Euro pro Tag, Stand heute. 

Wird allerdings ein schwankendes Gehalt gezahlt, wird der Durchschnitt der letzten drei Monate zu Grunde gelegt.

Erhalten Sie in Ihrem Falle ein monatliches Bruttogehalt über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze wird diese als max. Grundlage genommen und somit steigt die Versorgungslücke weiter an.

Berufsunfähigkeit Versicherung Andreas Scherff Mülheim

Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft? Wir sprechen hier von einer Aussteuerung

Wenn das Krankengeld ausläuft und eine Erwerbsminderungsrente nicht oder noch nicht bewilligt wurde, haben Sie nach meiner Kenntnis Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt es ein Jahr lang, Ältere stufenweise länger. Ab 58 Jahren wird es zwei Jahre lang gezahlt. Danach gibt es das wesentlich geringere Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt.  

Übrigens, noch einmal zurück zum Beginn meiner Zeilen:

Dort schreibe ich von einem Ausrutschen in der Winterzeit. Bedenken Sie bitte: Es gibt tausende Krankheiten und nur eine Gesundheit und nicht immer ist Winter…

Die oben erklärte Versorgungslücke ist sehr oft eine erhebliche finanzielle Belastung, die unter Umständen sogar existenzbedrohend sein kann.

Beispielrechnung für einen GKV versicherten Arbeitnehmer:

Bruttoeinkommen 3000 €
Nettoeinkommen 2100 €
Krankengeld vor Sozialabgaben 1890 €
(70 % des Bruttoeinkommens, höchstens 90 % vom Netto)
Sozialabgaben 12,32 % * von 1.890,00 €
RV 9,3% / ALV 1,25% / SPV 1,775% (kinderlos) 232,84 €
Krankengeld der GKV 1657,16 €
Monatliche Einkommenslücke 442,84  €

Ihnen empfehlen wir daher die Wahl eines Krankentagegeldes!!!

Sehr gerne erstellen wir Ihnen nach Kontaktaufnahme mit unseren Vergleichsprogrammen eine Marktanalyse und setzen sehr gerne für Sie LEISTUNGSFILTER um die Spreu vom Weizen zu trennen. Unter anderem das Auswahlkriterium Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall durch den Versicherer.

Macht Sinn, oder?

Sie werden mit Sicherheit Augen machen, wenn wir Ihnen die Unterschiede in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufzeigen.

Sollten Sie sich mit uns austauschen wollen, nehmen wir uns gerne die Zeit.

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