Auf ein Wort zum Krankenversicherungs-Jahresende
Die nachfolgenden Zeilen als MANDANTENINFORMATION sind mir, speziell in diesem surrealen Jahr 2020, sehr wichtig (!!!), da ich mich HAUPTBERUFLICH seit 1982 um das deutsche Gesundheitswesen kümmere, daher BITTE ich freundlich um Kenntnisnahme, auch wenn es vielleicht das eine oder andere Wort mehr ist.
Es wurde bekannt, dass die GKV ein milliardenschweres Finanzloch hat. Die GKV Finanzierungslücke im Jahre 2021 beträgt nach mehreren unabhängigen Expertenmeinungen ca. 16,6 Milliarden EURO. Daher stellt sich die Frage? Das deutsche Gesundheitssystem: Extrem teuer – und doch nur Mittelmaß?
Bereits 2019 lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei unglaublichen 252,2 Milliarden, nicht Millionen, Euro, dabei beliefen sich die reinen Leistungsausgaben auf rund 239,5 Milliarden Euro. 33,6 Prozent davon alleine für den Krankenhaussektor und damit doppelt so hoch wie die ambulante ärztliche Versorgung mit einem Anteil von 17,2 Prozent. Platz 3 belegt der Arzneimittelbereich mit einem Anteil von 17,1 Prozent.
Übrigens. Die Leistungen der GKV sind politisch veränderbar, wie wir seit Jahrzehnten oftmals mit einem Abwärtstrend erleben durften und das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht. Warum ist das so?
Unter anderem wegen unserer demografischen Entwicklung. Der oft zitierte demografische Wandel bedeutet, dass sich die Zusammensetzung der Altersstruktur in der Gesellschaft immens verändert. Seit Jahrzehnten sieht sich Deutschland mit einer viel zu niedrigen Geburtenrate und zudem immer weniger werdenden Sozialsystem – Einzahlen konfrontiert. Zudem altert die Bevölkerung zunehmend in großen Teilen und in der Regel wird Mann oder Frau im Alter kränker und nicht gesünder. Krank gleich fast immer teuer.
Sollte das Thema interessant sein zeigen wir im nachfolgenden Link sehr gerne eine animierte Veränderung des demografischen Wandels von 1951 bis 2050 in Deutschland vom Statistischen Bundesamt. LINK UND DANN EINFACH AUF PLAY DRÜCKEN.
Es ist einfach verdammt schwierig ein Haus (GKV als Metapher) ohne sicheres Fundament (Beitragszahler) zu bauen. Zurück zur GKV Leistung. Alleine der so wichtige § 12 des SGB V, der GKV Fibel, macht vieles deutlich und sollte bitte noch einmal bewusst zur Kenntnis genommen werden:
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Absatz 2 und 3 macht es nicht besser und aus Platzgründen erspare ich allen das gültige Haftungsrecht samt Regress-Verfahren diesbezüglich.
Warum schreibe ich diese Zeilen? Zum einen, weil in einer meiner letzten Fachschulungen mit Fakten berichtet wurde, dass ZUM BEISPIEL immer mehr junge Menschen Schlaganfälle erleiden und sich im Anschluss für eine lange Zeit aus dem Berufsleben verabschieden. Gleichzeitig sich in der Regel im Anschluss für eine lange Zeit ins Leben zurückkämpfen. Das kostet Geld, viel Geld, egal ob GKV oder PKV versichert. Außerdem schreibe ich diese Zeilen, weil es in der GKV im kommenden Jahr 2021 wieder Bergauf gehen wird.
Die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) erhöht sich im kommenden Jahr um 150 EUR auf 5.362,50 EUR monatlich (64.350 EUR p.a.), die BBG (Beitragsbemessungsgrenze) steigt auf 4.837,50 EUR monatlich (58.050 EUR p.a.).
Selbst wenn der GKV-Beitragssatz (inkl. durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) für das kommende Kalenderjahr stabil bleiben sollte, was ich nicht glaube, beträgt der durchschnittliche monatliche GKV-Höchstbeitrag (inkl. Pflege, kinderlos) somit ab dem nächsten Jahr 928,81 EUR. Dazu kommen viele FALLBEZOGENE Selbstbeteiligungen (z.B. 10 EUR pro Tag im Krankenhaus) oder immer wieder Verzögerungen wegen z.B. häufig wechselnde Medikamente – Rabatt – Vertrag – Partner der jeweiligen GKV ohne Rücksicht auf die Belange der Versicherten. Wenn zu den 928,81 EUR dann noch absolut sinnvolle private Zusatzversicherungen kommen, um den Versicherungsschutz deutlich aufzustocken, ist Mann oder Frau schnell bei 1.000 EURO.
928,81 EUR im Monat für einen durchschnittlichen und politisch jederzeit veränderbaren Anspruch auf Gesundheitsleistungen. Ach ja, der GKV Höchstbeitrag betrug 1970 gerade einmal umgerechnet 50,31 EUR (ohne PflegePFLICHTversicherung). 1990 lag er noch bei 301,98 Euro.
Ähnlich verhält es sich mit der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Diese betrug 1990 nur 2.415,85 Euro pro Monat. 2020 lag sie bei 4.687,50 Euro monatlich. 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.837,50 Euro pro Monat.
Positiv für alle PKV-Vollversicherte Arbeitnehmer: Der mögliche Arbeitgeberzuschuss steigt in der KV zum Jahreswechsel auf, STAND HEUTE, 379,74 € mtl. und in der Pflege auf 73,77 € mtl., wie immer allerdings maximal die Hälfte der tatsächlichen Prämie.
Warum schreibe ich diese Zeilen noch? Weil PKV Versicherte einen garantierten, verbrieften Leistungsanspruch haben, der seitens der PKV nicht zum Nachteil der Versicherten verändert werden kann.
Diese Zeilen sollen helfen eine evtl. kommende Prämienanpassung in der PKV etwas rationaler zu betrachten, denn Gesundheit ist nicht planbar, egal ob GKV oder PKV versichert. Der Verfasser dieser Zeilen stellt seinen Mandanten grundsätzlich eine Frage: WIE möchten Sie medizinisch behandelt werden, wenn es gesundheitlich hineinrauscht? Bestmöglich, lautet in der Regel die weise Antwort! Zitat von Johann Wolfgang von Goethe: Wenn Du eine weise Antwort verlangst, musst Du vernünftig fragen!
FAZIT: Gesundheit schätzt man erst, wenn man sie verloren hat. In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund und wie immer, sportlich, denn es gibt 1.000 Krankheiten, allerdings nur eine Gesundheit!
Daher, besser mal Andreas SCHERFF fragen!