Die Pflegeversicherung unter der Lupe

Das neue Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) kommt ab Januar 2017. Die neue Regelung hat zum Ziel der individuellen Pflegebedürftigkeit der Menschen besser gerecht zu werden.

Daher werden ab Januar 2017 u.a. die Leistungshöhen in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung angehoben, die Schwere der Pflegebedürftigkeit nun in fünf Pflegegraden gemessen, anstelle der bislang existierenden „drei“ Pflegestufen. Ab 2017 wird auch der geistige und seelische Zustand mit einbezogen. Bislang werden nur körperliche Einschränkungen betrachtet.

Ziel: die Einschätzung, was der Pflegebedürftige aus eigener Kraft noch kann, d.h. wie selbständig ist er noch?

Zu diesem PSG II gibt es unzählige Stellungnahmen über hunderte DIN A4 Seiten.

Die Fakten auf einen Blick

Man erklärt uns, dass aus drei Pflegestufen nun revolutionäre fünf Pflegegrade werden. Doch zählen wir mal nach, dann haben wir bereits heute nach „Adam Riese und Eva Zwerg“ die Pflegestufe 0, sowie I, II, III und III+.

Also 5!

Fakt 1

Die Begutachtung des Pflegefalles wird nicht einfacher und mit Sicherheit auch nicht schlanker.

Fakt 2

Pflege und Betreuung bleiben total personal-intensive Leistungen. Werden diese nicht von der Familie (oder freiwilligen) erbracht, kosten diese einfach Geld, richtig Geld.

Pflegeversicherung: Die 5 Pflegegrade ab Januar 2017 kurz erklärt

Pflegegrad 1

Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

90 bis unter 100 Punkte

Die Leistungserhöhungen – siehe Foto- reichen in keiner Weise aus die Kosten zu decken. Die gesetzliche Pflegepflicht- absicherung bleibt eine Teilkasko-Deckung! Generell gilt weiterhin: Förderung der ambulanten vor der stationären Pflege!

Nur wer soll das bezahlen? Siehe Foto. Ganz klar gesetzlich geregelt im BGB. WIR alle! Daher ist eine rechtzeitige private Pflegevorsorge sehr schlau. Sei schlau. Sorge rechtzeitig vor mit einer privaten Absicherung samt einer Beitragsbefreiung im Pflegefall die frühestmöglich beginnt, derzeit ab Pflegestufe 0!!

JETZT KOSTENFREI BERATEN LASSEN
Pflegeversicherung Beispiel Bild - Versicherungsmakler Mülheim