Private Haftpflichtabsicherung unter der Lupe: Die PHV
Wie schnell kann es passieren, dass man unvorsichtig o. leichtsinnig z. B. als Radfahrer einen Fußgänger anfährt und verletzt?
Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Privatperson fahrlässig einen Dritten schädigt, ist größer als gedacht. Dazu gibt es auch noch eine Verpflichtung zum Schadenersatz nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch was passiert eigentlich, wenn der Schädiger nicht über die finanziellen Mittel verfügt und zusätzlich keinen entsprechenden privaten Versicherungsschutz hat?
Wir in Deutschland haften als Privatperson in unbegrenzter Höhe. Führt man sich vor Augen, dass vor allem Personenschäden eine sehr hohe Schadensumme nach sich ziehen können, wird ganz klar, wie wichtig eine top Absicherung ist. Hat der Schädiger nämlich keine Private Haftpflichtabsicherung (PHV) und zudem keine ausreichenden finanziellen Mittel, dann kann es eng werden.
Versicherungsschutz mit Forderungsausfall
Sind die Ansprüche des Geschädigten nicht vollstreckbar sprechen wir von einem „Forderungsausfall“. Der Geschädigte ist demnach doppelt bestraft:
Er hat einen Schaden erlitten und wird noch nicht einmal entschädigt.
TIPP:
Eine Forderungsausfalldeckung ist demnach eine wichtige Ergänzung in einer PHV. Diese hilft, wenn ein „Dritter“ dem Versicherungsnehmer einen Schaden zufügt, und die Ansprüche beim Schädiger aufgrund einer fehlenden PHV sowie Mittellosigkeit nicht vollstreckt werden können. Um überhaupt die Ansprüche geltend machen zu können muss vorher ein Gerichtsverfahren stattfinden und dazu benötigt man anwaltliche Hilfe. Deshalb empfehlen wir einen Versicherungsschutz mit Forderungsausfall
inkl. Rechtsbeistand zu wählen.
Fragen dazu beantwortet wie immer sehr gerne unsere allseits geschätzte Frau Olfen und ein schönes Wochenende wünscht allen Andreas Scherff.