Retaxation! Retaxa…was?
Wussten Sie eigentlich, dass Rezepte echte Urkunden sind und als solche behandelt werden müssen? Nicht? Ist aber so und eine Fälschung, z. B. eine kleine eigenhändige „Korrektur (z.B. die Setzung eines kleinen Kreuzchens)“ oder Vervielfältigung ist demzufolge eine Straftat und somit strafbar! Das nennt man dann Urkundenfälschung 😉
Wussten Sie auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig mit den einzelnen Pharmaherstellern Rabattverträge abschließen? In der Regel immer wieder neue. Apotheker sind an diese Rabattverträge gebunden, d. h. sie müssen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich z. B. das preisgünstigste, nicht das Beste (!), oder das Wunschpräparat ihrer GKV (welcher Rabattpartner bekommt hier wohl den Zuschlag?), abgeben.
Verstoßen die Apotheken dagegen gibt es Ärger und sie müssen mit Regressforderungen der gesetzlichen Krankenkassen rechnen.
Welche? Das kommt gleich…
Wussten Sie, dass Rezepte nach strengen formalen Richtlinien ausgefüllt werden müssen, sowohl vom Arzt wie auch von ihrer Apotheke? Fehler bei diesen Formalien können dazu führen, dass belieferte Rezepte (Medikamente die bereits an den Patienten übergeben wurden) gegenüber den Apotheken von den GKV’en nicht bezahlt werden!
In beiden Fällen sprechen wir von einer Retaxation. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zu einer Null-Retaxation, d. h. die Krankenkassen belasten den GESAMTEN bereits vergüteten Rezeptwert der Apotheke in baren Euros!
Somit haften Apotheker für die Abgabe eines „falschen oder vom Patienten erwünschten Medikamentes“ und für formale Fehler, wie z. B. ein fehlendes Datum auf dem Rezept.
Die GKV’en ziehen sich hinter dem deutschen Sozialgesetzbuch zurück und retaxieren. Das mag rechtens sein, gerecht ist es allerdings nicht, denn hierdurch entstehen der Apotheke, die alle Medikamente vorfinanzieren müssen (!!), große finanzielle Verluste, die einen betriebswirtschaftlichen Schaden anrichten, insbesondere, wenn Medikamentenkosten deutlich im vierstelligen Bereich liegen, wie z. B. COPAXONE 90 Stück Fertigspritzen für ca. 5.000 Euro oder HUMIRA 40 mg Injektionslösung 6 Stück für 5.231 Euro.
Es bestehen Rückfragen zu unserem „so tollen“ Sozialversicherungssystem? Sehr gerne stehe ich Rede und Antwort.
Beste und vor allem sonnige Grüße sendet Andreas Scherff