Für 2019 gelten in der Sozialversicherung alsbald wieder neue Grenzwerte. Auf Gutverdiener kommen demnach höhere Sozialabgaben zu.
In der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung galt bislang 6.500 € monatlich als Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und diese wird auf 6.700 € im Westen erhöht. Im Osten steigt diese von 5.800 € auf 6.150 € an.
In der Krankenversicherung steigt die BBG von 4.425 € auf 4.573,50 €. In allen Bundesländern ist diese einheitlich.
Die sehr wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 59.400 € auf 60.750 € im Jahr an. Wer also ab 2019 in die PKV wechselt, muss diesen Bruttoverdienst erreichen.
Übrigens: Der Beitragssatz der Pflegepflichtversicherung steigt voraussichtlich um 0,5 % Punkte an.
Der Höchstbeitrag in der GKV steigt somit auf 707,85 € zzgl. 149,74 € in der Pflegepflichtversicherung, wenn kein Kind vorhanden ist. Additiv landen wir dann bei 857,59 €. Ist ein Kind vorhanden landen wir bei 846,24 €.
Der höchstmögliche monatliche Arbeitgeberzuschuss für PKV Versicherte beläuft sich demnach auf 353,93 € sowie für die PPV auf 69,20 €. Hier macht das Bundesland Sachsen mit 46,51 € eine Ausnahme.
Das maximal mögliche Krankentagegeld in der GKV beläuft sich auf 105,88 €.
All diese Daten sind formell derzeit noch nicht gesetzlich beschlossen. Allerdings war es in den letzten Jahren sodass die vorläufigen Werte fast immer mit den endgültigen übereingestimmt haben.
Beste Grüße sendet
Andreas Scherff