Erfreuliche Trendwende? Wechsel aus der GKV in die PKV

Ui ui ui, was ist denn da los?

Zum zweiten Mal in Folge wechselten mehr Menschen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung als umgekehrt.

Summa summarum ergab sich ein Plus von 17.400 Versicherten zugunsten der PKV.

Im letzten Jahr entschieden sich 146.800 Versicherte für einen Wechsel aus der GKV in die PKV-Vollversicherung.

Im selben Zeitraum wechselten 129.400 Personen in die GKV, wobei allerdings viele dieser Abgänge nicht freiwillig erfolgen.

Warum war das so? Weil z. B. Tausende, seit Geburt privatversicherte junge Leute, beim Eintritt ins Berufsleben gezwungenermaßen in die GKV wechseln, da diese vom Einkommen unter der JAEG verdient haben. JAEG? Ganz einfach. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Ob sich ein Arbeitnehmer GKV pflichtig oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2020 beträgt die allgemeine JAEG 62.550 Euro jährlich, die besondere JAEG beträgt 56.250 Euro jährlich. Es gab noch einen weiteren Grund, denn es gab tausende Selbstständige, die durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung GKV pflichtig wurden.

Uih uih uih, was ist denn da los? Zum zweiten Mal in Folge wechselten mehr Menschen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung als umgekehrt. Summa summarum ergab sich ein Plus von 17.400 Versicherten zu Gunsten der PKV. Im letzten Jahr entschieden sich 146.800 Versicherte für einen Wechsel aus der GKV in die PKV-Vollversicherung. Im selben Zeitraum wechselten 129.400 Personen in die GKV, wobei allerdings viele dieser Abgänge nicht freiwillig erfolgen. Warum war das so? Weil z. B. tausende, seit Geburt privatversicherte junge Leute, beim Eintritt ins Berufsleben gezwungenermaßen in die GKV wechseln, da diese vom Einkommen unter der JAEG verdient haben. JAEG? Ganz einfach. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Ob sich ein Arbeitnehmer GKV pflichtig oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2020 beträgt die allgemeine JAEG 62.550 Euro jährlich, die besondere JAEG beträgt 56.250 Euro jährlich. Es gab noch einen weiteren Grund, denn es gab tausende Selbstständige, die durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung GKV pflichtig wurden.

Dass jedes Jahr fast 300.000 Versicherte zwischen den beiden Systemen wechseln, belegt einen gut funktionierenden Wettbewerb.

Für Menschen mit einem großen Leistungsanspruch für die Absicherung der eigenen Gesundheit ist die PKV, meiner Meinung nach, mehr als nur eine gute Alternative.

Insbesondere, wenn sich die GKV Versicherten immer wieder den § 12 des SGB V, also der GKV Fibel, vor Augen halten. Hier finden die Versicherten folgenden GKV Leistungsanspruch:

12 des SGB V

Das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV

Die Leistungen müssen ausreichend,

zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht

notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte NICHT beanspruchen, dürfen die

Leistungserbringer NICHT bewirken und die

Krankenkassen NICHT bewilligen.

Wem das im Falle eines Falles (also einer schweren Erkrankung) einfach zu wenig ist, der sollte sich RECHTZEITIG mit dem Thema der Systemunterschiede auseinandersetzen und sich zudem die ca. 1.500 offen sowie verkaufbaren PKV Vollversicherungstarife und deren Unterschiede erklären lassen.

Ups, Sie haben keine Zeit, sich mit ca. 1.500 Tarifen auseinanderzusetzen? Keine Bange.

Wenn Sie auf einen spezialisierten PROFI treffen, der mit gezielten Leistungsfiltern bei den Tarifen die Spreu vom Weizen trennt, dann benötigen Sie keine Stunden, um zu erkennen, „wo der Hammer hängt“.

Denn wer gesund ist, der denkt wenig über diesen wundervollen „Luxus“ nach. Allerdings Krankheit oder Invalidität führen nicht nur zu körperlichen Beeinträchtigungen, sondern belasten emotional nicht nur den Betroffenen, sondern auch die eigene Familie und Freunde sowie den Geldbeutel. Aus diesem Grunde sollte die Absicherung passend sein für den FALL der FÄLLE!

Ach ja, noch etwas zum Schluss. Der Verfasser dieser Zeilen beschäftigt sich HAUPTBERUFLICH (!) jeden Tag, in der Regel 10 Stunden lang, seit 1982 (!) mit dem deutschen Gesundheitswesen und seit dem 1.1.1993 (!) mit der versicherungstechnischen Absicherung diesbezüglich.

Hauptberuflich, spezialisiert und unglaublich erfahren, denn Erfahrungen kommt von erfahren! Auf Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich bereits jetzt und SIE werden es nicht bereuen.

Herzlichst Ihr Andreas Scherff

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