Einladung zum „Probesterben“!

Was passiert, wenn Sie das Recht wahrnehmen, plötzlich abzuleben?

Wenn Menschen älter werden, beschäftigt man sich auf einmal mit Dingen, die vor einigen Jahren oder Jahrzehnten unvorstellbar waren.

GESUNDHEIT bewegt mich hauptberuflich seit 1982 und dafür brenne ich bis heute lichterloh. Gesundheit?

Wann haben Sie sich die letzte Schraube oder den letzten Nagel in einen Autoreifen gefahren? Passiert selten, oder? Stimmt. Ihnen. Wenn Sie jetzt einen Reifenmechaniker fragen, erzählt dieser Ihnen, das es täglich passiert. So ist das auch in Sachen GESUNDHEIT. Passiert immer nur den anderen. Ihnen nicht. Ganz sicher nicht oder doch nicht?

Der „Schlaganfall, Herzinfarkt usw.“ kommen aus heiterem Himmel und kündigen sich in der Regel vorher NICHT ganz in Ruhe gemütlich an und fragen Sie freundlich, ob es Ihnen zeitlich gerade passt? Diese Diagnosen schicken Sie vorher auch nicht mal eben für mehrere hundert EUR zum Notar, damit Sie alles ganz in Ruhe besprechen sowie planen können, was passiert, wenn es passiert. Ganz sicher nicht!

Bitte glauben Sie mir aus über 4 Jahrzehnten Berufserfahrung: GESUNDHEIT ist NICHT planbar und daher sollten auch JUNGE Menschen RECHTZEITIG vorgesorgt haben.

Deswegen – handeln Sie rechtzeitig. Nicht für mich – nein, sondern für sich selbst und Ihre Familie, denn diese muss im Falle des Falles rechtlich handeln können, ansonsten entscheiden die Ärzte oder ein unabhängig eingesetzter staatlicher Betreuer, der Sie nie gekannt hat und nicht wusste, wie Sie sich das im Falle eines Falles wünschen.

Wovon schreibe ich? Von Vollmachten. Welche? Patientenverfügung. Betreuungsvollmacht. Vorsorgevollmacht. Selbstverständlich berate ich sehr gerne kostenpflichtig, unabhängig und mit ganz viel Berufserfahrung zu diesem Thema.

Wohin dann im Anschluss mit diesen Unterlagen? Entweder zu ganz besonders vertrauensvollen Menschen aus Ihrem Umfeld oder UNSER Service für unsere Mandanten: Sehr gerne können diese Vollmachten im Original oder in Kopie hier deponiert werden. Sehr gerne sind wir für unsere Mandanten da, denn Dienstleistung sowie Service schreiben wir nicht nur groß!

Was passiert denn, wenn Sie das Recht wahrnehmen, plötzlich abzuleben?

Aus diesem Grunde habe ich schon wieder an einer sehr interessanten Weiterbildung teilgenommen und möchte meine aufgenommenen Informationen hier sehr gerne teilen. Ein interessantes Thema wie ich finde:

Eine Einladung zum „Probesterben“!

 Die Frage, die sich stellt, ist doch: Können Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten clever übertragen?

Fakt ist:

  1. Jährlich werden in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt – allerdings oft genug ohne konkreten Plan.
  2. Steuerfreibeträge (z. B. 400.000 Euro pro Kind) lassen sich mit einer geeigneten Lösung alle zehn Jahre neu ausschöpfen.
  3. Fondsgebundene Absicherungen ermöglichen eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten, mit Kontrolle und Renditepotenzial, bei wenig Aufwand.
  4. Mit einer Erbsimulation („Probesterben“) können Sie frühzeitig prüfen, ob Ihre Nachlassregelung optimal gestaltet ist. Dabei lassen sich Potenziale und mögliche Konflikte rechtzeitig erkennen.

Um wie viel geht es in der Summe? Um bis zu 400 Milliarden Euro.

In Deutschland werden jedes Jahr Werte von bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Gleichzeitig ist das Thema für viele Menschen ein blinder Fleck: Rund 75 Prozent der Deutschen haben weder ein Testament noch einen Erbvertrag. Dabei kann eine kluge Planung nicht nur steuerliche Vorteile bringen, sondern auch Streitigkeiten zwischen Erben vermeiden und somit sozusagen den „Familienfrieden“ über Generationen hinweg sichern.

Lassen sich hohe Steuerbelastung vermeiden?

Erbschaften und Schenkungen sind komplex, denn die steuerliche Belastung kann erheblich sein. Je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögen liegt der Erbschafts- oder Schenkungssteuersatz zwischen 7 und 50 Prozent. Zudem wird in der politischen wie gesellschaftlichen Debatte immer wieder eine Verschärfung der Erbschaftssteuer gefordert. Auch diesbezüglich sind die kommenden Jahre unklar. Wer also frühzeitig handelt und die gesetzlichen Freibeträge optimal nutzt, kann seine Steuerlast erheblich reduzieren und gleichzeitig die Kontrolle über sein Vermögen behalten – und alles ohne Notar.

Flexible Vermögensübertragung mit Steuervorteilen

Es gibt Produkte, bei denen die Themen Erben sowie Schenken ein Versprechen ist und zugleich zeigen, worauf es ankommt: Auf Weitblick. Eine fondsgebundene Absicherung, ein flexibles und effizientes Instrument, um Vermögen bereits zu Lebzeiten steueroptimiert zu übertragen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

Steuerfreibeträge nutzen

  • Freibeträge bei Schenkungen: Kinder können alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten, Ehepartner sogar 500.000 Euro. Auch für Enkelkinder (200.000 Euro) und andere Verwandte gelten gestaffelte Freibeträge.
  • Steuerersparnis bei Auszahlungen: Nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und bei einem Mindestalter von 62 Jahren des Steuerpflichtigen ist die Hälfte der Erträge steuerfrei.

Kontrolle behalten

Mit einer Familien-Option bleiben Eltern auch nach einer Schenkung „Chef oder Chefin im Ring“. Sie behalten die volle Kontrolle über das Vermögen, während die Kinder oder andere nahestehende Menschen als versicherte Personen oder Begünstigte profitieren.

Weitere Vorteile liegen auf der Hand?

  • Renditepotenzial: Eine Police ermöglicht renditeorientiertes Investieren in über 100 attraktive Fonds – ohne Abgeltungssteuer während der Laufzeit.
  • Flexibilität: Die Police kann an individuelle Bedürfnisse angepasst werden, z. B. durch die Hinzunahme weiterer Versicherter.
  • Steueroptimierung im Todesfall: Keine Einkommenssteuer auf die Todesfallleistung.

Haben Sie noch Zeit für ein Praxisbeispiel?

Thema Schenkung mit lebenslanger Kontrolle

Ein Vater möchte seinen Kindern zu Lebzeiten Vermögen übertragen. Er entscheidet sich für ein Produkt mit Weitblick und bleibt Versicherungsnehmer, während seine Kinder die Begünstigten sind. So profitieren die Kinder von steuerfreien Schenkungsbeträgen, während der Vater die Kontrolle über das Vermögen behält. Im Todesfall gehen die Leistungen direkt an die Kinder – ohne zusätzliche Erbschaftssteuer.

Auf geht’s zum „Probesterben“ und wir simulieren nun den Erbfall

Eine Erbsimulation, mitunter auch als „Probesterben“ bezeichnet, bietet Klarheit und Planungssicherheit. Gemeinsam mit dem Referenten dieser Weiterbildung, den Kontakt stelle ich gerne her, können Sie dabei – und vor allem danach – u. a. folgende Fragen beantworten:

  • Wer soll was im Erbfall erhalten?
  • Reichen die Freibeträge aus, oder droht eine Steuerbelastung?
  • Wie lassen sich Steuervorteile bestmöglich nutzen?

Eine gemeinsame Simulation ermöglicht es Ihnen, Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden und frühzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen. Denn viele Konflikte entstehen erst, weil der Erbfall individuell oder familiär nicht ausreichend vorbereitet wurde. Mit einer gezielten Simulation können Sie also Ihren Nachlass rechtzeitig und ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen regeln.

Haben Sie Interesse Erbschaftssteuern legal zu reduzieren bzw. zu optimieren?

Durch den Einsatz einer fondsgebundenen Absicherung mit Ihrem Weitblick können bis zu vier Steuerlasten reduziert werden:

  1. Schenkungssteuer: Freibeträge alle zehn Jahre neu nutzen.
  2. Erbschaftssteuer: Direkte Begünstigungen vermeiden zusätzliche Belastungen.
  3. Abgeltungssteuer: Keine Steuer während der Laufzeit.
  4. Einkommenssteuer: Keine Steuer auf Todesfallleistungen.

Fazit: Vermögensübertragung mit Weitblick – durchdacht und steueroptimiert

Die Vermögensübertragung sollte so früh wie möglich geplant werden, um steuerliche Vorteile und persönliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Machen Sie es mit Weitblick und finden eine flexible und renditeorientierte Lösung. Sie profitieren von steuerlichen Erleichterungen, behalten die Kontrolle über Ihr Vermögen und sichern langfristig den finanziellen Spielraum Ihrer Nachkommen.

Wenn Sie Interesse an einer durchdachten Vermögensplanung haben, so stelle ich sehr gerne den Kontakt zum Referenten her, denn ich spreche nur über Themen, von denen ich Ahnung habe, denn mein Thema ist die GESUNDHEIT!

GESUNDHEIT bewegt mich hauptberuflich seit 1982, dafür brenne ich bis heute lichterloh.

Folgen Sie mir sehr gerne in Sachen GESUNDHEIT z. B. bei Instagram. Mittlerweile sind es 43 Jahre Berufserfahrung und ich weiß, was Sache ist! Ganz sicher! #scherffandreas

GESUNDHEIT ist mein Thema! 

Ihnen wünsche ich eine gute Zeit voller GESUNDHEIT und nicht vergessen: Bleiben Sie sportlich und daraus resultierend gesund, Ihr Andreas Scherff