Hilfsmittelkatalog in der PKV und ein „Häkchen“ ist zu wenig

Worum geht es, ist die heutige Eingangsfrage? „Nur“ um Ihre Gesundheit! Gibt es ein wichtiges Thema? Sehr gerne möchte ich meine Mandanten „ausbilden“ und somit selbstbestimmte sowie fundierte Entscheidungen ermöglichen. Es geht um eine individuelle, persönliche Beratung anstelle „husch, husch mit dem Onlinerechner“. Es geht um eine verSCHERFFte Wissensvermittlung anstelle Verkaufsdruck durch Aufklärung sowie Transparenz!!!

In den folgenden Zeilen geht es um die enorm wichtige und bekannte verSCHERFFte Frage:

WIE möchten Sie medizinisch versorgt werden, wenn SIE richtig krank werden? Bestmöglich? Geht so oder ist es Ihnen egal?

Auf welche versicherten Leistungen möchten Sie gerne verzichten, um diese im Falle eines Falles – also bei Krankheit – selbst finanzieren“?

Bitte nehmen Sie sich daher die Zeit, meine Zeilen in Ruhe zu lesen.

Immer wieder werde ich in meinen PKV-Beratungen mit bereits vorliegenden PKV-Angeboten von Verbrauchern konfrontiert und freue mich diebisch, wenn die versicherten Inhalte in sehr kurzer Form vorgestellt werden. Ist ja nicht so wichtig, es geht hier nur um Gesundheit!!! Das Einzige, was bei vielen uninformierten Menschen zuerst von entscheidender Bedeutung ist, das ist der Preis, höre ich täglich.

Allerdings ich bin ja auch schon ein paar Tage länger auf dieser Welt, von daher ist mir völlig klar, dass man sich immer zweimal im Leben sieht. Krankheit ist für die meisten Menschen nur eine Frage der Zeit.

Am „besten“ finde ich, wenn für einen abgefragten Leistungsinhalt der Versicherungsbedingungen nur ein „Häkchen“ zu sehen ist. Lassen Sie uns gerne darüber sprechen oder besser gesagt, Sie können es lesen.

Warum ein Häkchen nämlich nicht „alles“ bedeutet….

Ein Hilfsmittelkatalog ist in der PKV extrem wichtig, da er die Leistungen im Bereich Hilfsmittelversorgung regelt. Er definiert, welche Hilfsmittel im Rahmen des Tarifes erstattungsfähig sind und hilft somit den Versicherten, die notwendigen Hilfsmittel zu erhalten und ihre Kosten zu senken, WENN die Kostenübernahme in den AVB geregelt ist.

Hilfsmittelleistungen sind nämlich in den Tarifbedingungen der Versicherer zu erkennen. Hier ist in der Regel ein Hilfsmittel-Katalog der erstattungsfähigen Hilfsmittel hinterlegt.

Meistens sind die Erstattungsansprüche der Summe, Zeit oder auch der Stückzahl nach begrenzt; grundsätzlich kann allerdings jeder Versicherer seine Erstattung auch auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, falls das medizinisch notwendige Maß überschritten wird (§ 5 MB/KK).

Darüber hinaus gibt es Hilfsmittel, welche die Versicherungsunternehmen von Fall zu Fall erstatten bzw. die auf dem Kulanzweg erstattet werden. Solche Erstattungsmodalitäten können NICHT Gegenstand eines Vergleiches sein, da bei Erstattungen auf Kulanz kein Rechtsanspruch besteht und keine Gewähr vorhanden ist, dass in vergleichbaren Fällen zukünftig genauso kulant verfahren wird.

Sind dagegen die Hilfsmittel weder in der Anzahl, der Summe oder der Zeit, noch in der Art der erstattungsfähigen Hilfsmittel begrenzt, so handelt es sich um einen offenen Hilfsmittelkatalog.

Fehlende Hilfsmittel oder Körperersatzstücke, eingeschränkte Preisrahmen und Erstattungsfrequenzen, können aber im Leistungsfall eine verheerende Wirkung mit existenziellen Folgen entfalten.

Dies gilt gleichermaßen für lebenserhaltende Hilfsmittel wie beispielsweise für künstliche Ernährung, Heimdialysegräte, Überwachungsmonitore, als auch für orthopädische oder sonstige Hilfsmittel wie Prothetik, Krankenfahrstühle, Körperersatzstücke oder Blindenführhunde.

Meinen Mandanten empfehle ich VOR Bezug oder Auftragserteilung der Lieferung eines Hilfsmittels einen Antrag auf Kostenübernahme beim PKV-Versicherer zu stellen! 46.000 Euro kostet z. B. das teure Genium-Kniegelenk und dieses können nur die wenigsten Menschen mal eben aus der Portokasse bezahlen.

Hilfsmittel sind in Deutschland im Bereich der Rehabilitation nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“.

Auf die Details kommt es an

 Können Verbraucher wirklich allein die AVB der Privaten Krankenversicherung fachlich durchleuchten? Diese sind besonders komplex und bietet neben der gewünschten maßgeschneiderten Lösung auch viele potenzielle Fallstricke.

Hochpreisige Tarife garantieren NICHT automatisch die besten Leistungen und ein grünes Häkchen im Vergleichsrechner bedeutet nicht automatisch, dass auch wirklich alle Kosten übernommen werden.

Hier gilt es, diese Details zu kennen und zu verstehen.

Heutzutage bieten haben viele Produktgeber einen sogenannten „offenen“ Hilfsmittelkatalog an. Diese sind im Gegensatz zu „geschlossenen“ Katalogen deutlich flexibler, da nicht nur vordefinierte Hilfsmittel erstattet werden.

Worauf sollten Sie achten?

Beispielsweise, ob die Kostenübernahme auf einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten begrenzt ist oder nur die einfache bzw. eine Standardausführung des Hilfsmittels erstattet wird. Beide Punkte können im Falle eines Falles eine große Kostenfalle sein.

Eine zukunftssichere Versorgung nennt man einen offenen Katalog

Wer möchte gerne auf die Teilnahme an der Zukunft gerne verzichten? Auch unsere Medizin entwickelt sich ständig weiter und neue Hilfsmittel kommen auf den Markt mit besseren Behandlungsmöglichkeiten.

Ein offener Hilfsmittelkatalog ohne Höchstbeträge und sonstige Einschränkungen oder zumindest mit überschaubaren und vertretbaren Einschränkungen stellt sicher, dass auch zukünftige Innovationen abgedeckt sind und Ihre Kunden nicht auf veraltete Hilfsmittel angewiesen sind.

Es gibt so viele verschiedene Menschen / Patienten wie unterschiedliche Bedürfnisse für deren Absicherung. Daher gibt es auch nicht DEN unschlagbaren Tarif und schon gar nicht gibt es zwei gleiche Tarife am Markt.

Versicherungsbedingungen sind dafür da,

damit ganz klar geregelt ist,

WAS versichert ist und

vor allem, was NICHT.

GESUNDHEIT bewegt mich hauptberuflich seit 1982, dafür brenne ich bis heute lichterloh. Für meine Mandanten bin ich sehr gerne der Spezialist und lassen Sie mich sehr gerne mit Ihrer KFZ – Versicherung in Ruhe, denn ich stehe ich GESUNDHEIT und mache nichts anderes!

Folgen Sie mir sehr gerne in Sachen GESUNDHEIT z. B. bei Instagram. Dank 43 Jahren Berufserfahrung weiß ich, was Sache ist, nicht nur im GESUNDHEITSWESEN!

#scherffandreas

GESUNDHEIT ist mein Thema! 

Bleiben Sie sportlich aktiv, positiv denkend und daraus resultierend wie immer gesund, Ihr Andreas Scherff