Die KVdR war bis 31.12.1982 beitragsfrei! Und dann? Was ist mit der KV im Rentenalter?

Älter wird man von alleine, hoffentlich jedenfalls, und so unterschiedlich wie Menschen sind, eines haben alle gemeinsam: Von Sekunde zu Sekunde werden wir älter und die restliche Lebenszeit schrumpft dahin. Wenn wir diese einfache Weisheit verstanden haben, ist es vielleicht möglich, mehr aus seinem einzigen, kostbaren Leben herauszuholen. Leichter gesagt als getan…. 

Da ich Tag für Tag älter werde, in wenigen Wochen „runde ich“ erneut, nein, nicht um die Hüfte, und sich mein Umfeld häufig an mich wendet, möchte ich die nachfolgende Frage beantworten: Wie sieht das eigentlich mit der Krankenversicherung im Rentenalter aus? 

Gerne habe ich mich nun hingesetzt, stimmt nicht, ich stehe nämlich am Schreibtisch, und diesen Blogbeitrag verfasst, auf den ich zukünftig sehr gerne verSCHERFFt verweise. 

Irgendwann kommt sie: Die gesetzliche, häufig NICHT auskömmliche, Rente. Diese können Sie sich gerne auch weltweit auszahlen lassen. Wenn Rentner Deutschland nämlich verlassen und sich in EU-Staaten oder im Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Schweiz niederlassen, können diese oftmals in der „günstigen“ Krankenversicherung der Rentner versichert bleiben. 

Herrlich dieser Gedanke. Am Lebensabend gesund barfuß am Strand, Sonnenbrille auf der Nase, die Sonne geht langsam unter und zwischen den Zehen findet sich der Sand vom Strand. Ein Lebensabend im Ausland? Herrlich! Für viele Rentner ein Traum! Nach meinen Informationen werden zurzeit über 230.000 Renten an deutsche Staatsbürger im Ausland gezahlt. Dazu kommen noch die Beamten. 

In der „günstigen“ Krankenversicherung der Rentner (KVdR) können Rentner verbleiben, die in Ländern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz leben. Die KVdR war früher übrigens besonders „günstig“! Sie kostete nämlich NICHTS! Bis 31.12.1982 war sie beitragsfrei. Das wurde zum 01.01.1983 geändert, um die Sozialkassen zu befüllen. Wer kommt in die KVdR? Kennen Sie die 9/10 Regel? Die ist ganz einfach zu verstehen. Für diese KV Pflichtversicherung in der KVdR hat der Gesetzgeber eine Hürde gesetzt  gemäß Paragraf 5 Abs. 1 Satz 1 Punkt 11 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V). 

Laut SGB V, das ist die GKV-Fibel, wird eine sogenannte „Vorversicherungszeit“ zur Bedingung gemacht: Eine KVdR Mitgliedschaft ist möglich, WENN seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Berufshälfte eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Völlig unverständlich für mich ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber keine Grenzen zieht zwischen pflichtversichert oder freiwillig versichert war oder Familien versichert. 

Wer die „9/10“ nicht erfüllt, bleibt im Rentenalter freiwillig versichert. 

Wer prüft das? Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Ruheständler versichert ist. KVdR-Mitglieder bleiben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. 

Welche Leistungen die Krankenversicherung der Rentner im Ausland abdeckt, wird auch häufig gefragt. Nun gut, dafür gibt es das SGB V, die GKV-Fibel.

Wie bereits erwähnt, gilt es nur für Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und für  die Schweiz. Dort bleibt der Leistungsumfang der KVdR grundsätzlich gleich. Rentner haben somit auch Anspruch auf: 

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Medikamentenversorgung
  • Rehabilitation
  • Vorsorge nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • Zahnärztliche Behandlungen

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass man in einigen Ländern in Vorkasse geht. Hier ist es sicherlich ratsam, VOR dem Wegzug qualifizierten Rat bei seiner GKV einzuholen. In vielen Ländern erfolgt die Abrechnung allerdings direkt zwischen dem Leistungserbringer und der GKV. Aufpassen sollte man nach meiner Kenntnis in Frankreich, Belgien und Luxemburg, dort soll das Erstattungsprinzip gelten. Behandlungskosten müssen dort vorgestreckt werden und im Nachgang holt man sich das Geld von der GKV. ALLERDINGS > Die Notfallversorgung soll in allen EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz zu den gleichen Bedingungen wie für Einheimische gewährt werden.

Kurz zu den GKV Kosten

Der Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 Prozent der gesetzlichen Rente und diese werden paritätisch aufgeteilt. 50 zu 50 von der Rentenversicherung und dem Rentner, egal welches Geschlecht. Der GKV Zusatzbeitrag, weil man mit dem 14,6% Beitragssatz in der GKV finanziell nicht klar kommt, ebenfalls zur Hälfte vom Rentner und der Rentenversicherung. 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV beträgt 2024 monatlich 5.175 Euro bzw. jährlich 62.100 Euro. Ein Einkommen, welches über der Grenze liegt, ist beitragsfrei. 

Seit 1995 gibt es ja noch die PflegePFLICHTversicherung: Der Beitragssatz beträgt zurzeit 3,4 Prozent. Kinderlose Rentner, die nach 1939 geboren sind, zahlen einen zusätzlichen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent, sodass der Beitragssatz für diese Personen 4,0 Prozent beträgt. Diese Beiträge müssen Rentner alleine tragen. 

Warum die Pflichtversicherung in der KVdR „günstig“ ist? Gute Frage. Weil der pflichtversicherte Rentner in der KVdR seine Beiträge nur auf die gesetzliche Rente und Betriebsrenten zahlt. 

Der freiwillig versicherte Rentner schaut „dumm aus der Wäsche“, denn es zählen zusätzlich alle anderen Einkommensarten, wie zum Beispiel Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte und private Renten! 

Pflichtversicherte Rentner klatschen vor Freude in die Hände und der freiwillig Versicherte schäumt vor Wut!

 

Einen zusätzlichen Vorteil gibt es beim Bezug von Betriebsrenten, denn seit 2020 können Pflichtversicherte in der KVdR einen Freibetrag in Höhe von aktuell 176,75 Euro pro Monat​ für ihre Betriebsrenten geltend machen. Das gilt allerdings nur für die KV-Beiträge, nicht für die PflegePFLICHTversicherung. Nur der Betrag, der über diesen Freibetrag hinausgeht, wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. 

Zum Schluss kommt die verSCHERFFte Antwort auf die Frage: Lieber freiwillig KVdR- versichert oder besser in der PKV? 

Was soll ich da schon antworten? MIR reicht der §12 des SGB V im Falle einer schweren Erkrankung nicht aus und dieser gilt für GKV VERSICHERTE und NICHT für PKV Versicherte!!!! Was da drin steht? Nun ja: Die erbrachten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Das reicht dem Verfasser dieser Zeilen im Falle einer z. B. schweren Erkrankung nicht aus! Ende, Aus, ohne Applaus. So ist die politisch regulierte Schulmedizin!!! Ohne Wenn und Aber. 

Für PKV-Versicherte gilt: Die PKV erstattet medizinische Leistungen entsprechend den im Vertrag festgelegten Umfang. Je besser der Versicherungsschutz gewählt wurde, desto weniger Schwierigkeiten wird es geben. Mein Unternehmen betreut PKV Mandanten, die z. B. in Dubai leben oder in Miami, „da ist nichts mit einer deutschen GOÄ oder GOZ“! Wer logisch denken kann, ist klar im Vorteil. Dazu gerne ein Fallbeispiel: Ihre leiblichen Kinder verziehen samt Enkelkindern ins Ausland und Sie möchten, als Rentner, Ihren persönlichen Lebensabend bei Ihren Kindern und Enkelkindern im Ausland verbringen. Wenn Sie sich dieses vorstellen können, MUSS die PKV zwingend die Möglichkeit vorsehen, eine Kostenübernahme auch im Ausland zu gewähren, zumal es im Ausland keine deutsche Gebührenordnung für Ärzte geben wird. Eine Kostenübernahme bestenfalls bis zum Rechnungsbetrag und nicht bis zu den Kosten, die üblicherweise in Deutschland entstehen würden.

Für die Beitragsfindung in der PKV ist nur das individuelle Krankheitsrisiko relevant sowie der erwünschte, hoffentlich sehr gute, Leistungsumfang. Rentner, die hohe Zusatzeinkünfte haben, z.B. Mieteinnahmen, könnten in der PKV im Rentenalter oftmals günstiger versichert sein als in der GKV. In die PKV geht man selbstverständlich in jungen Jahren, um über die gesamte Vertragslaufzeit genügend Altersrückstellungen für das Rentenalter aufzubauen. Erklärt sich von selbst! 

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Meine großartige Frau Corinna und ich, WIR sind das ScherffieTEAM, gehen in unseren Beratungen auch wissenschaftlich fundierte neue Wege und blicken über den politisch regulierten gesundheitlichen Tellerrand hinaus! Gemeinsam haben wir über 7 Jahrzehnte Berufserfahrung, denn Erfahrung kommt von ERFAHREN! 

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Gesundheit ist unser hauptberufliches Thema, für dieses brennen wir bis heute lichterloh!

Ihnen wünsche ich nun eine gute Zeit, bleiben Sie sportlich, positiv denkend und daraus resultierend wie immer gesund, Ihr Andreas Scherff