Zwei verSCHERFFte Tipps um richtig STEUERN zu sparen

Bitte nur lesen, wenn Sie Steuern sparen möchten!

Immer wieder werde ich in den Beratungen von Mandanten gefragt, welche Tipps ich hätte, um STEUERN zu sparen. Sehr gerne gehe ich in diesem Blogbeitrag darauf ein.

Wie schon das eine oder andere Mal geschrieben, eignet sich dazu vorzüglich die sogenannte Basisrente oder auch Rürup – Rente genannt.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand, die „Nachteile“ ebenfalls, wie die nachfolgenden Zeilen zeigen.

Basisrente nach Rürup nach Schicht I:

Vorteile

  • Die Beiträge können seit 2023 zu 100% steuerlich geltend gemacht werden!
  • Das Guthaben kann in der Regel nicht gepfändet werden und ist in der Regel Hartz IV sicher, gilt z. B. nicht bei Insolvenzverschleppung!
  • Die Auszahlungen sind, Stand heute, frei von Sozialabgaben für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Nachteile

  • Eine Auszahlung gibt es ausschließlich als lebenslange Rente, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Es gibt keine Kapitalisierung (d.h. keinerlei Auszahlung einer Einmalleistung).
  • Die Auszahlung gibt es frühestens ab Alter 62 Jahre (seit 2012).
  • Es gibt zudem die volle Besteuerung der Auszahlung analog der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Keine Beleihbarkeit (z.B. bei finanziellen Engpässen).
  • Keine Verpfändbarkeit (z.B. bei Finanzierungen).
  • Die Leistung im Todesfall ist sehr eingeschränkt: Eine Hinterbliebenenrente kann nur und ausschließlich für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder eingeschlossen werden. Übrigens, die Rente über den „Sozialstaat“ Deutschland kann nach dem Tod auch nicht an „irgendwelche Dritte“ weitergegeben werden.

Bitte lassen Sie sich von der Anzahl der jeweiligen Punkte NICHT blenden, denn WELCHE andere Form der VORSORGE für das Rentenalter können Sie zu 100% steuerlich geltend machen und ist zudem noch „Hartz IV“ sicher und Insolvenzgeschützt?

Es gibt allerdings auch noch einen anderen Weg zu diesem für viele Menschen sehr wichtigen Thema, denn wer zahlt schon gerne kräftig Steuern?

Haben Sie schon einmal davon gehört, dass Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung aus steuerlichen Gründen vorauszahlen können?

Die jährliche Beitragszahlung

Sie können Ihre Beiträge für Ihre PKV auch jährlich zahlen. Der Vorteil: Sie erhalten ca. 3 % Skonto für die Krankenversicherung, sofern das tariflich möglich ist. Für die branchenweit einheitliche PflegePFLICHTversicherung ist KEIN Skonto möglich. 

Grundlage für die Berechnung ist der ab 01. Januar gültige Beitrag des folgenden Jahres. Beitragsguthaben bzw. Beitragsrückstände werden dabei einbezogen. 

Hier ein Beispiel: Monatlicher Beitrag ab 01. Januar des folgenden Jahres 
• für die Krankenversicherung  500,00 € 
für die private Pflege-Pflichtversicherung  45,00 € 
Dies ergibt einen jährlichen Beitrag 
• für die Krankenversicherung von 6.000,00 € 
./. 3 % Skonto  180,00 € 
für die private Pflege-Pflichtversicherung 540,00 € 
Gesamtbeitrag 6.360,00 € 
Geht da bei Ihnen etwa noch mehr als für ein Jahr? 
Wie viel EUR können / möchten Sie im Voraus bezahlen?

Das Einkommensteuergesetz begrenzt die steuerliche absetzbare Vorauszahlungshöhe auf das 3-fache des aktuellen Jahresbeitrags (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes).

Selbstverständlich kann auch weniger vorausgezahlt werden.

Welche Vorauszahlung möglich ist, entscheiden auch die Annahmerichtlinien der jeweiligen PKV, die individuell zu erfragen sind.

ZUM BEISPIEL -> Die Hallesche bietet eine Vorauszahlung von 12 oder 36 Monaten an.
Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlung ist der Beitrag des aktuellen Jahres.

Eine eventuelle Vertrags-/ Beitragsänderung im Folgejahr wird dabei nicht berücksichtigt.

Für die Krankenversicherung erhalten Sie 3 % Skonto, sofern das tariflich vereinbart ist. Für die branchenweit einheitliche PflegePFLICHTversicherung ist KEIN Skonto möglich.

Bitte beachten Sie: Der Beitrag wird steuerlich im Jahr der Zahlung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre PKV die Beiträge bis zum vereinbarten Zahlungstermin erhält.

Beispiel: Monatlicher Beitrag des aktuellen Jahres 
• für die Krankenversicherung 450,00 € 
für die private Pflege-Pflichtversicherung 40,00 € 
Monatlicher Beitrag ab 01. Januar des folgenden Jahres 
• für die Krankenversicherung  500,00 € 
für die private Pflege-Pflichtversicherung  45,00 € 
Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlung ist der Beitrag des aktuellen Jahres
Jährlicher Beitrag 
der Krankenversicherung (450,00 € x 12 Monate) 5.400,00 € 
./. 3 % Skonto  162,00 € 
der privaten Pflege-Pflichtversicherung 480,00 € 
(40,00 € x 12 Monate)
Gesamtbeitrag  5.718,00 € 

Steuerlich wird eine Vorauszahlung von maximal 3 Jahresbeiträgen berücksichtigt. Die maximale Vorauszahlungshöhe beträgt somit 5.718,00 € x 3 Jahre = 17.154,00 €. 

Die Beitragsänderung zum 01.01. des folgenden Jahres wird in die Berechnung nicht einbezogen.

ACHTUNG > Bitte beachten Sie: Die hier aufgeführten Informationen und Tipps stellen keine verbindliche steuerliche Auskunft dar, denn ich bin KEIN STEUERBERATER und möchte auch keiner sein! Diese Informationen ersetzen KEINE steuerliche kompetente Beratung durch dafür vorgesehene fachlich ausgebildete Personen!!!

GESUNDHEIT, ja die GESUNDHEIT, das ist seit 1982 mein hauptberufliches Thema, für dieses brenne ich bis heute lichterloh! 

Ihnen wünsche ich wie immer eine gute Zeit, bleiben Sie sportlich und daraus resultierend dauerhaft gesund, Ihr Andreas Scherff

PS: Zum Thema GESUNDHEIT: Wenn Sie Spaß und Freude an einem LANGEN, GESUNDEN, WÜRDEVOLLEN Leben haben, dann sind Sie hier richtig und sollten einige Minuten Zeit investieren in Ihre Gesundheit, denn mein verSCHERFFter Blogbeitrag hat es in sich!

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