Pflegekosten – Lassen Sie uns rechtzeitig darüber reden!

Da ich mich seit 1982 leidenschaftlich sowie hauptberuflich und spezialisiert um das Thema der GESUNDHEIT kümmere, gehören natürlich auch, für den Verbraucher in der Regel unliebsame Themen, auf den Tisch. 

Daher möchte ich mit diesen Zeilen wieder einmal das Thema PFLEGE aufgreifen, da dieses seit vielen Jahren in den Medien rauf und runter gespielt wird. 

Immer wieder geht es auch um das Thema „wer kommt finanziell für die Kosten eines Pflegefalles auf“? Die Antwort ist einfach: Der Pflegefall. 

Die meisten Verbraucher sind allerdings der Meinung, der Sozialstaat Deutschland wird es schon richten, denn wir zahlen doch alle in die gesetzliche PflegePFLICHTversicherung ein. 

Doch dem ist nicht so, weil große Teile der tatsächlichen Kosten NICHT über den Sozialstaat Deutschland gedeckt sind. Und wer zahlt dann? 

Zum Beispiel der oder die Enkel, wie das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil befunden hat.

In dem Urteil „Deckung der Pflegekosten“ gab es ein für die meisten Menschen, nicht für mich, überraschendes Urteil mit folgendem Ergebnis: 

Für die Deckung der Pflegekosten können auch die Sparguthaben von Enkeln eingefordert werden. 

In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte eine Großmutter für ihre Enkel monatlich einen kleinen Bonussparplan mit nur 25€ abgeschlossen und regelmäßig bezahlt. 

Nachdem sie allerdings vollstationär in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen wurde und die Rente nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreichte, forderte der Sozialhilfeträger der Stadt, das als Schenkung an die Enkelkinder gezahlte Geld zurück.

Dabei machte der Sozialhilfeträger von seinem Anspruch auf Rückforderung von Schenkungen gegenüber den Enkeln – aufgrund Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) – Gebrauch, da es sich hierbei nicht um Pflicht- oder Anstandsschenkungen gem. § 534 BGB handelte. 

Unter Berücksichtigung der 10-jährigen Verjährungsfrist musste daher ein Teil der erhaltenen Monatsbeträge von den Enkeln zurückgezahlt werden. So bitter das für die Enkel auch gewesen ist. 

Demnach gilt: Auch das Sparguthaben von Enkelkindern ist vor dem Pflegerisiko nicht sicher!

Dieses aktuelle Urteil zeigt erneut auf, dass eine private PflegeZUSATZversicherung für die gesamte Familie sehr wichtig ist. Diese sollte rechtzeitig abgeschlossen werden, denn je jünger man ist, desto gesünder ist man in der Regel und je günstiger sind die monatlichen Aufwendungen. 

Pflege kostet einfach richtig Geld und die Pflegebedürftigkeit sollte endlich kein Tabuthema mehr in den Köpfen sein, denn wie sagt es der spezialisierte Verfasser dieser Zeilen immer wieder:

Gesundheit ist einfach nicht planbar, egal ob man GKV oder PKV versichert ist! 

Übrigens: PFLEGE HAT ÜBERHAUPT NICHTS MIT „ALTER“ ODER ALT ZU TUN und je früher Sie an dieses so wichtige Thema denken, desto preiswerter wird diese Absicherung ein ganzes Leben. 

Wo soll denn eine mögliche Pflege überhaupt stattfinden? 

Die Pflegekosten unterscheiden sich in jedem Bundesland, daher sollte die Absicherung angepasst sein. Hintergrund ist, dass es in Deutschland viel ausmacht, ob Sie beispielsweise in Zwickau oder Köln wohnen. Rheinische Senioren zahlen laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung für Altenheime fast doppelt so viel wie die östlichen Heimbewohner. Was kostet Pflege in einem Heim Ihrer Wahl? Die Antwort können Sie ganz leicht einlesen. Bitte geben Sie einfach die Postleitzahl Ihrer Wahl ein und drücken aufsuchen. Wo? Hier 

geSChERFFter Blick_Pflegekosten Blogbeitrag Andreas Scherff Versicherungsmakler Mülheim

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie Sie gepflegt werden möchten? 

Am liebsten zu Hause, antworten die meisten Pflegebedürftigen, wenn sie gefragt werden. Für viele ist das machbar. Sie haben Angehörige, die sich liebevoll und kostenlos kümmern oder beauftragen gegen hohe Kosten einen ambulanten Pflegedienst. Häufig kommt auch kostenpflichtige Hilfe aus den östlichen Nachbarländern ins Haus. Gründe im Alter ins Pflegeheim zu ziehen können z.B. die professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung sein oder „einfach nicht die ganze Zeit alleine zu sein“. 

Welcher Pflegegrad ist angesetzt? 

Mit der Pflegereform 2017 wurde die bisherige Einteilung von Pflegestufen zu Pflegegraden geändert. Neu ist der Pflegegrad 1. Er deckt bereits geringe Einschränkungen in der Selbstständigkeit ab, die bislang überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Mit den Pflegegraden hat sich auch die Philosophie der Begutachtung geändert. Grundlage für die Einstufung ist jetzt, wie selbstständig Sie im Alltag sind, Stichwort Alltagskompetenz. Die Höhe des Pflegegrades bestimmt dann, wie viel Geld Ihnen in der Pflege zusteht. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Leistung beziehungsweise das Pflegegeld. 

Wie sieht denn eine grobe Übersicht der Pflegegrade aus? 

Pflegegrad Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Lassen Sie uns rechtzeitig darüber reden. Besser ist es, Ihr Andreas Scherff

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