Von einer Reform der PflegePFLICHTversicherung zur nächsten…

Alle haben es mit Sicherheit aus den unterschiedlichsten Medien mitbekommen, wie umstritten diese Pflegereform diskutiert wurde. 

Für alle SEHENDEN und MITDENKENDEN Menschen maximal erkennbar, hat die PflegePFLICHTversicherung wachsende Finanzprobleme. 

Eingeführt wurde diese 1995, also vor nicht allzu langer Zeit, und sollte Heil bringen. Natürlich auch die Krankenversicherung finanziell richtig entlasten. Doch was ist passiert? 

Immer wieder die gleichen Geschichten. Ein Defizit jagt das Nächste. Eine Reform kommt nach der anderen.

Früher wurde unser Sozialsystem durch das sogenannte Umlageverfahren finanziert. Die „Schaffenden“ zahlten fleißig für die Nichtschaffenden oder Nicht – Mehr – Schaffenden ein. 

Hat das gereicht? Weit gefehlt! Heutzutage kommt man ohne weitreichende Steuer – Subventionierungen nicht mehr aus. Egal ob in der Kranken- oder Pflegeversicherung. Milliarden EURO werden Jahr für Jahr hineingepumpt und ich frage mich: 

Was soll eigentlich noch alles aus Steuermitteln finanziert werden? Unsere maroden Straßen, Brücken, die gesamte Verkehrsinfrastruktur, dazu Schulen, Turnhallen, Schwimmbäder, Toiletten…

Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss für die Krankenversicherung 14 Milliarden Euro. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde der Bundeszuschuss 2013 auf 11,5 Milliarden Euro, 2014 auf 10,5 Milliarden und 2015 auf 11,5 Milliarden Euro vorübergehend abgesenkt. Ab 2016 betrug der Bundeszuschuss wieder 14 Milliarden Euro und wurde 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben. Das reichte allerdings nicht aus. Der Bundeszuschuss wurde für das Jahr 2020 auf 18 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 auf 20 Milliarden Euro erhöht. Der zurzeit noch geschätzte Zuschuss für 2022 lag bei unglaublichen 28,5 Milliarden EURO. 

Wer soll das alles bezahlen? Unsere Steuerlast der Schaffenden in unserem schönen Land ist immens und mittlerweile werden ja auch Rentner versteuert, ab einer bestimmten Einkommensgrenze. 

Zurück zur Pflege. Pflegereformen der Jahre 2017, 2019 und 2021 haben den Versicherten Mehrleistungen gebracht, die völlig logisch zu weiter steigenden Kosten geführt haben. Wer zahlt diese? Ist doch klar. Wir mit Beitragserhöhungen.

Nun ist es mal wieder so weit, denn der Bundestag hat das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. 

Wie erwartet kommt es deshalb ab 01.07.2023 zu höheren Beiträgen für diese PFLICHT – Versicherung, die es bereits, wie erwähnt, seit 1995 gibt. 

Mit diesem Gesetz soll die Finanzierungsgrundlage stabilisiert werden und wir werden sehen, wie lange das funktioniert. 

Zudem sieht es weitere Leistungsverbesserungen in zwei Schritten: zum Januar 2024 und zum Januar 2025 vor. 

Höchstbeitrag

Letzten Freitag billigte der Bundesrat die Pflegereform. Der allgemeine Beitragssatz zur PflegePFLICHTversicherung wird am 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen, die Aufschläge für Kinderlose werden von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Das soll 6,6 Milliarden Euro pro Jahr mehr in die Kassen spülen. Zudem wurde die Bundesregierung zu weiteren Anpassungen des Beitragssatzes ermächtigt. Warum wohl? 

Der Höchstbeitrag in der PflegePFLICHTversicherung liegt bei der GKV für Kinderlose bei sage und schreibe ca. 170 EURO im Monat.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PflegePFLICHTversicherung für PKV-Versicherte ändert sich ab Juli 2023 entsprechend. Künftig bekommen Sie statt 76,06 nun 84,79 Euro.

Stärkung der häuslichen Pflege

Das Ziel der Politik ist die HÄUSLICHE Pflege zu stärken, was auch sonst. Warum wohl? Ganz einfach. Weil bereits jetzt hunderttausende von Pflegefachkräften dauerhaft in den Einrichtungen fehlen und daher die Pflege zu Hause gestärkt werden soll. 

Ist doch klar, denn einer (w/m/d) muss / darf / soll die Arbeit tun, oder? Denken Sie nur an die Zahl der immer älter werdenden Menschen……und die Babyboomer gehen ja erst alsbald in Rente!

Die Frage, die sich stellt, lautet > WEIß DER ODER DIEJENIGE DAS SCHON? Sollte man mal ansprechen.

Zum 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht. 

Auch Geld- und Sachleistungen werden zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. 

Zudem wird der Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet. Ab 1. Januar 2024 können pro Kalenderjahr Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen.

Kurz zusammen gefasst: Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

  • Anhebung der Beitragssätze zur Pflegepflichtversicherung zum 1.7.2023
  • Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungsbeträge ab 1.1. 2024
  • Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes zum 1.1.2024
  • Erhöhung der Eigenanteil-Zuschläge in vollstationären Pflegeeinrichtungen zum 1.1.2024
  • Zusammenführung der Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1.1.2025
  • Erleichterung Zugang zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige
  • Neustrukturierung der Regelungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit 
  • Digitalisierung der Pflege
  • Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte, der kann sich die wichtigsten Punkte zur Pflegereform auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums ansehen. Hier ist der LINK https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegereform-beschluss-bundestag-26-05-23.html

Übrigens, die Private Krankenversicherung beteiligt sich finanziell an allen gesetzlichen Neuregelungen. 

Allein bei der Finanzierung der 13.000 zusätzlichen Pflegestellen sind die privaten Versicherer mit insgesamt 44 Millionen Euro beteiligt. 

Fakt ist:

Die PflegePFLICHTversicherung deckt nur einen „kleinen“ Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Pflegeheimbewohner in Deutschland zahlen im Schnitt rund 2.400 Euro aus eigener Tasche – Tendenz steigend. Im ambulanten Bereich sieht es nicht besser aus, da hat allerdings der Pflegefall / die Familie o. ä. das sagen, denn wer die Musik bestellt, zahlt das Orchester. Das bedeutet, wer täglich „Pflege“ benötigt oder haben möchte, greift deutlich tiefer in die Tasche, als wenn der Pflegedienst nur einmal pro Woche zum Baden kommt.

Pflegezusatzversicherungen können hier Abhilfe schaffen, wenn man sich, seine Familie, seine Lieben oder sein Lebenswerk schützen möchte. Lieber eine Pflegezusatzversicherung in jungen Jahren abschließen zu bezahlbaren Prämien als das Eigenheim, die Eigentumswohnung oder das Ersparte unter dem Hammer sehen.

GESUNDHEIT ist mein hauptberufliches Thema seit 1982, für dieses brenne ich bis heute lichterloh! Ihnen wünsche ich nun eine gute Zeit, bleiben Sie sportlich und daraus resultierend wie immer gesund,

Ihr Andreas Scherff