…und jährlich grüßt das Murmeltier….

Natürlich ist das ärgerlich, wenn im November Post seitens der PKV ins Haus rauscht und die Prämien nach oben gehen, überhaupt keine Frage. Doch warum ist das zum 01.01.2023 so? Lassen Sie uns verSCHERFFt ein Auge darauf werfen.

Es ist mal wieder soweit und daher stehe ich Ihnen mit diesen Zeilen sehr gerne verSCHERFFt Rede und Antwort zur kommenden Beitragsanpassung 2023 in der Privaten Krankenvollversicherung sowie PflegePFLICHTversicherung. 

Bevor ich dazu komme möchte ich verSCHERFFt eine Aussage vom Chef der TECHNIKER erwähnen. In einem Interview sagte er, dass es vielleicht alsbald 20 Prozent Beitragssatz in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) geben wird und hält zudem nur drei Arten von Krankenhäusern für nötig. Die TK ist immerhin mit elf Millionen Versicherten Deutschlands größte gesetzliche Krankenversicherung und sein Wort / seine Meinung dürfte schon Gewicht haben.

Sie sehen, unser Gesundheitssystem ist extrem unter Druck und es ist eben nicht nur die PKV. 

PflegePFLICHTversicherung

Kommen wir zuerst zur Privaten PflegePFLICHTversicherung, denn auch hier ist zum 01.01.2023 Beitragserhöhung im Tarif PVN erforderlich. Da dieser Tarif brancheneinheitlich kalkuliert wird, sind alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung von dieser Erhöhung betroffen. 

Eine der Hauptursachen ist schnell verSCHERFFt erklärt: Der starke Anstieg der Leistungsausgaben in der Pflege kam infolge der jüngsten Pflegereformen, die politisch verabschiedet wurden, zu Stande und irgendeiner „muss die Zeche ja bezahlen“, welche die Politik uns aufs Auge drückt. 

Die Änderungen sind durch folgende Gesetzesänderungen begründet:

  • Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
  • Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
  • Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
  • Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG)

Nachdem die letzte Anpassung im Tarif PVN zum 01.01.2020 erfolgte, führen die Kostensteigerungen der letzten drei Jahre nun zu einer deutlichen Anpassung der Beiträge in der PflegePFLICHTversicherung.  

Die Anzahl der Pflegebedürftigen und die Leistungsdauer im Pflegefall haben insbesondere durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 deutlich zugenommen. In der Privaten Pflegeversicherung ist die Anzahl der Leistungsempfänger von rund 169.000 im Jahr 2014 – vor den Pflegereformen – auf fast 292.000 im Jahr 2021 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 70 Prozent. Die Leistungen der PPV (Privaten PflegePFLICHTversicherung) stiegen im selben Zeitraum von rund 790 Millionen Euro auf 1,615 Milliarden Euro im Jahr, haben sich also mehr als verdoppelt.

Nun zur Privaten Krankenvollversicherung.

Sehr gut kann ich die Verärgerung der PKV Versicherten verstehen, denn auch ich bin PKV versichert, dass Ganze seit 1993 und bin glücklich damit. Schon des Öfteren durfte ich „eine bittere Beitrags – Anpassungs – Pille schlucken“. Jetzt zum 01.01.2023 geht’s bei mir inkl. PflegePFLICHTversicherung

80 EUR hoch. Doch glauben Sie mir bitte, mit Sicherheit wird dieses nicht Jahr für Jahr erfolgen. Dieses sagt mir meine Jahrzehnte lange Berufserfahrung und meine eigene Vertragsentwicklung. 

Allgemeine Information

Um die vertraglich zugesicherten Leistungen auch in der Zukunft erfüllen zu können, sind die PKV Unternehmen gesetzlich verpflichtet, für jeden Tarif jährlich die tatsächlich erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Gleiches gilt für die Sterbewahrscheinlichkeiten. Wird dabei der jeweils geltende Schwellenwert überschritten, so werden die Beiträge überprüft und – falls erforderlich – angepasst. Angepasst heißt übrigens NICHT automatisch erhöht, denn es kann auch nach unten gehen. Glauben Sie nicht? Ist aber so!

Die Leistungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind lebenslang garantiert. Allerdings steigen die durchschnittlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen mit steigendem Alter deutlich an. 

Da die Beiträge deswegen aber nicht steigen dürfen, werden in der Privaten Krankenversicherung sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet; d.h. Teile des Beitrags, die nicht zur Deckung der aktuellen Ausgaben für Versicherungsleistungen benötigt werden, werden zur Deckung der später höheren Versicherungsleistungen zurückgelegt.

Diese Alterungsrückstellungen werden auf dem Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Ein Teil dieser Zinserträge wird bei der Beitragskalkulation bereits berücksichtigt und mindert von Beginn an die Prämie.

Durchführung von Beitragsanpassungen

Dass Verfahren der Beitragsanpassung ist in § 203 VVG und § 155 VAG geregelt. Darüber hinaus befinden sich weitere Bestimmungen in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen. 

Diese Regelungen legen fest, dass eine Beitragsanpassung nur dann erfolgen kann, wenn nachweislich und nicht nur vorübergehend entweder die Versicherungsleistungen in einem Tarif von den ursprünglich kalkulierten Schäden (auslösender Faktor „Schaden“) mindestens um den in den Allgemeinen Versicherungs- bzw. Tarifbedingungen festgelegten Schwellenwert von 5 % abweichen

oder die aktuelle Sterbewahrscheinlichkeit von der ursprünglich kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit (auslösender Faktor „Sterblichkeit“) mindestens um den gesetzlich festgelegten Schwellenwert von 5 % abweicht.

Tritt einer der beiden Fälle ein, muss der Versicherer die Kalkulation überprüfen und die Beiträge an die medizinische Entwicklung bzw. die geänderte Lebenserwartung anpassen. Veränderungen der anderen Rechnungsgrundlagen, insbesondere der Zinserträge, lösen zwar keine Beitragsanpassung aus, müssen bei einer Prämienanpassung aber ebenfalls neu bewertet werden.

Versicherungsleistungen

Der maßgebliche Grund für die Beitragsanpassung in der Krankenversicherung sind gestiegene Leistungsausgaben, die insbesondere auf den medizinischen Fortschritt und die allgemeinen Preissteigerungen im Gesundheitswesen zurückzuführen sind.

So entwickeln sich neue und innovative Behandlungsmethoden zum medizinischen Standard. Dank des medizinischen Fortschritts können schwerwiegende Erkrankungen schonender behandelt und häufiger geheilt werden. Gegenüber herkömmlichen Behandlungsmethoden sind neue Verfahren und Medikamente aber oftmals deutlich kostenintensiver und steigern die Leistungsausgaben.

Natürlich führen auch allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, z. B. Preiserhöhungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder Mehraufwände im Krankenhaus, zu einem Kostenanstieg. 

Die PKV Versicherer versuchen, nach meiner Kenntnis, durch ein aktives Kosten- und Leistungsmanagement diese Entwicklung positiv zu beeinflussen. 

Aber auch ALLE Versicherungsnehmer können / könnten durch ein kostenbewusstes Verhalten, z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Abwägungen zur Zu- oder Absage bestimmter Untersuchungen die dann evtl. doch wohl nicht so nötig sind oder Wahl von Generika statt Originalpräparaten, ihren persönlichen Beitrag leisten.

Lebenserwartung

Dass die Lebenserwartung in Deutschland, die einen Einfluss auf die durchschnittliche Vertragslaufzeit hat, kontinuierlich steigt, zeigen die regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlichten PKV-Sterbetafeln. Da die PKV Unternehmen die Versicherungsleistungen immer länger zu erbringen haben, wirkt sich diese positive Entwicklung beitragserhöhend aus. 

Zinssituation

Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung führt die Private Krankenversicherung Teile der Beiträge den Alterungsrückstellungen zu und legt diese für ihre Versicherten auf dem Kapitalmarkt an. Diese dienen als Vorsorgekapital, um die lebenslang garantierten Leistungen auch für die Zukunft und das im Alter steigende Krankheitsrisiko abzusichern, und kommen später zu 100 % – mit Zins und Zinseszins – wieder den Versicherten zugute. Dank dieses generationengerechten Systems werden die zukünftigen Beitragszahler damit nicht belastet.

Durch die Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank sind die Zinserträge auf die Kapitalanlagen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Um trotzdem die Leistungsansprüche jedes Versicherten ungemindert bis ins hohe Alter absichern zu können, müssen die geringeren Zinseinnahmen im Finanztopf durch eine entsprechend höhere Kapitalzufuhr ausgeglichen werden. Das hat in den letzten Jahren zusätzliche Beiträge der Versicherten erfordert.

Im Jahr 2022 hat die EZB begonnen die Leitzinssätze wieder anzuheben und eine Erholung der am Markt erhältlichen Verzinsung hat begonnen. Die Kapitalanlagen der Krankenversicherer sind allerdings langfristig ausgelegt. Dadurch wurden Alterungsrückstellungen auch bei stark sinkenden Marktzinsen über viele Jahre vergleichsweise hoch verzinst. Von wieder steigenden Marktzinsen können Versicherte daher ebenfalls nur perspektivisch durch sukzessiven Austausch der langfristigen Anlagen profitieren.

Zum Schluss gestatten Sie mir bitte noch einen verSCHERFFten Hinweis. 

Sehr, sehr froh bin ich, dass in der PKV KEINE nachträglichen Leistungskürzungen möglich sind. Wir alle haben fest verbriefte versicherte Leistungen! In der GKV ist das anders, denn diese ist politisch reguliert und immer wieder greift die Politik ein, wenn die Kosten aus dem Ruder laufen. Was kann man dann als verantwortlicher Politiker machen? Ganz einfach. Einnahmen hoch (Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Erhöhung der JAEG) und / oder versicherte Leistungen herunterfahren (unzählige Gesetze und Reformen belegen dieses). Es ist doch wunderbar, dass an der PKV Leistungsschraube niemand das Rad runter drehen kann!!!

 

Ihnen waren diese Informationen hoffentlich dienlich. Bleiben Sie sportlich und daraus resultierend gesund, egal ob Sie GKV oder doch besser PKV versichert sind. 

Herzliche Grüße sendet Ihnen Ihr Andreas Scherff #scherffandreas