In den folgenden Zeilen geht es um die enorm wichtige und bekannte verSCHERFFte Frage:

WIE möchten Sie medizinisch versorgt werden, wenn SIE richtig krank werden und gesetzlich versichert sind?

Bestmöglich? Geht so? Oder ist es Ihnen völlig egal? Bitte nehmen Sie sich die Zeit diese Zeilen in Ruhe zu lesen.

Mein Name ist Andreas Scherff und die folgenden Zeilen wurden zusammengestellt, weil ich mich hauptberuflich (!) jeden Tag, in der Regel 10 Stunden lang, seit 1982 (!) mit dem deutschen Gesundheitswesen auseinandersetze und seit dem 1.1.1993 (!) mit der versicherungstechnischen Absicherung diesbezüglich. Hauptberuflich, spezialisiert und unglaublich erfahren, denn Erfahrungen kommt von erfahren!

Mein absoluter SCHWERPUNKT ist die GESUNDHEIT und nicht die Sachversicherung.

Für das Thema GESUNDHEIT brenne ich!!!!

 

Sie sind gesetzlich, also in einer GKV, versichert. Wie sieht die rechtliche Situation bei einem möglichen Krankenhausaufenthalt aus?

Im SGB V, der GKV Fibel, lesen wir: Ein Patient wird dann vollstationär in einem Krankenhaus behandelt, wenn das Behandlungsziel nicht auf anderem Wege erreicht werden kann, etwa durch eine ambulante oder teilstationäre Behandlung. Dieses wird vom Krankenhaus bei der Aufnahme geprüft. Ist eine vollstationäre Behandlung erforderlich, haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 39 Abs. 1 S. 2 SGB V).

Die stationäre Krankenhausbehandlung ist somit nachrangig gegenüber anderen Behandlungsformen. Warum ist das so? Ganz einfach > Wegen der Kosten!

Geregelt im § 12 des SGB V. Dort steht:

Das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV

Die Leistungen müssen ausreichend,

zweckmäßig und wirtschaftlich sein;

sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind,

können Versicherte nicht beanspruchen,

dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken

und die Krankenkassen nicht bewilligen.

 

Die Krankenhauswahl steht dem GKV Versicherten eigentlich frei; ABER > Ihm können Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden, wenn er ohne zwingenden Grund in ein anderes Krankenhaus geht, als in der Einweisung genannt. Das bedeutet, dass sämtliche dadurch verursachten höheren Aufwendungen ganz oder teilweise auferlegt werden können.

Zusätzlich leisten Patienten, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, von Beginn einer vollstationären Behandlung für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr einen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag an das Krankenhaus (also 280€ Zuzahlung pro Jahr).

Es gibt KEINE freie Arztwahl und der diensthabende Mediziner (w/m/d) ist zuständig, egal wie lange diese Person bereits an diesem Tag oder generell im Job ist oder wie die fachlich Expertise aussieht. Jetzt könnte ich viele erfahrene Fallbeispiele schreiben, das erspare ich dem Leser und mir.

 

Wenn es also zu einem Krankenhausaufenthalt kommt stellt sich die Frage:

Reicht Ihnen Mehrbettzimmer oder darf es doch lieber ein Zwei- oder Einbettzimmer sein?

MIT oder OHNE freie Arztwahl?

WER soll das sagen haben? Sie oder Ihre GKV, die unter Kostendruck steht?

 

Ganz ehrlich, ein Aufenthalt in einem Krankenhaus ist doch alles andere als angenehm.

Daher sollte auch die Unterkunft passen, denn genesen kann man viel besser, wenn man sich wohl fühlt.

Zudem gehen Sonderwünsche wie z. B. Einbettzimmer und die freie Arztwahl, z. B. die Chefarztbehandlung oder ein anderer spezialisierter Arzt, ganz schnell in die Tausende EUR.

Sorgen Sie daher RECHTZEITIG vor und sichern sich für einen Krankenhausaufenthalt die Leistungen eines Privatpatienten – mit einer KrankenhausZUSATZversicherung.

Hochwertige Policen übernehmen nicht nur die bessere Unterbringung im Zweibett- oder Einbettzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt oder besser die freie Arztwahl. Es gibt auch die freie Krankenhauswahl und weitere Komfortleistungen, wie z. B. separate WCs und Duschen, steuerbare Betten sowie Rollos, die vom Bett aus eine automatische Verdunkelung des Zimmers ermöglichen. Zudem Besucherecken mit mindestens zwei Sitzgelegenheiten, Kühlschrank, höherwertige leckere Speisen mit Menüauswahl oder einen Internetanschluss. Manchmal gibt es auch besonders große Zimmer mit Balkon oder Terrasse.

 

Eine Zusatzabsicherung schafft eine eigene Ruheinsel für die Genesung!

Gönnen Sie sich diese Absicherung RECHTZEITIG im absolut gesunden Zustand, damit Sie z. B. dem Besucherstrom und der Geräuschbelastung durch möglicherweise schwerkranke Mitpatienten entkommen können. Das ist in keiner Weise böse gemeint!!!

Ein höheres Genesungspotential ist erst Recht nach schwierigen Operationen vorhanden, wenn Sie RECHTZEITIG vorgesorgt haben und in RUHE gesunden können.

ALLERDINGS > Vergleichen Sie die Leistungen der Tarife und achten nicht nur auf den Preis. Denn der Unterschied liegt vor allem im KLEINGEDRUCKTEN!

Ganz wichtig ist z. B., dass privatärztliche Behandlungen KEINE Begrenzung auf den 2,3 oder 3,5-fachen Satz der GOÄ (Gebührenordnung) für Ärzte haben.

Achten Sie zudem auf einen Verzicht der Wartezeiten, ROOMING-IN Kosten, ambulante Operationen, Kostenübernahme in gemischten Krankenanstalten und vieles, vieles mehr.

 

Am besten, SIE lassen sich verSCHERFFt beraten und suchen den Kontakt zum Verfasser dieser Zeilen, so lange SIE richtig gesund und TOP FIT sind!

 

Was kostet denn so eine Absicherung, werden wir häufig gefragt

Ein absoluter top Versicherungsschutz ist für ein Kind inkl. ROOMING-IN Kostenübernahme ab 4,55 EUR pro Monat zu haben. Was kosten Zigaretten im Monat? BITTE gestatten Sie mir diese Frage, die passt einfach zu mir und meiner Einstellung. Sie können somit erkennen, dass ich diese Texte selber verfasse…

Ein absoluter top Versicherungsschutz ist für einen 21-jährigen Menschen ab 15 EUR pro Monat zu haben.

Ein absoluter top Versicherungsschutz ist für einen 30-jährigen Menschen ab 35 EUR pro Monat zu haben.

Ein absoluter top Versicherungsschutz ist für einen 40-jährigen Menschen ab 45 EUR pro Monat zu haben.

Ein absoluter top Versicherungsschutz ist für einen 50-jährigen Menschen ab 70 EUR pro Monat zu haben.

Ein absoluter top Versicherungsschutz ist für einen 60-jährigen Menschen ab 85 EUR pro Monat zu haben. Hier stelle ich mir allerdings verSCHERFFt die Frage, ob Menschen mit 50 oder 60 Jahren aus gesundheitlichen Gründen überhaupt versicherbar sind, denn bei den Gesundheitsangaben ist absolute Wahrheit und Klarheit von Nöten!!!

 

STOPP > Die o. a. Prämien sind für NEUKUNDEN und natürlich werden die hier genannten Preise NICHT für Bestandskunden gelten, denn die PKV wird bei Tarife MIT Alterungsrückstellungen NICHT teurer, weil versicherte Personen Jahr für Jahr älter werden. Über das Thema Beitragserhöhungen in der PKV habe ich schon mehrfach berichtet.

Wenn Ihnen die o. a. Prämien zu teuer sind…

Wenn Ihnen die o. a. Prämien zu teuer sind, dann war die Versicherungsbranche vor einigen Jahren mal wieder Kreativ!

Sie haben als Verbraucher auch die Möglichkeit Tarife OHNE Altersrückstellungen zu wählen. Der Versicherungsschutz ist in der Regel identisch bis auf diesen einen Punkt > Diese Tarife sind für Erwachsene zu Anfang preiswerter und werden alleine durch das Älterwerden der Versicherten TEURER, weil das Risiko zu erkranken mit dem Alter zunimmt.

Dazu habe ich vor einiger Zeit einen Blogbeitrag geschrieben und verweise sehr gerne auf diesen um die Frage zu beantworten:

Wünschen Sie Ihre persönliche Absicherung im Krankenhaus lieber MIT oder OHNE Altersrückstellungen?

Hier ist der LINK https://andreasscherff.de/pkv-altersrueckstellungen

Zum Schluss möchte ich, wie so oft, die verSCHERFFte Frage stellen:

WER SOLL IN IHRER BEHANDLUNG DAS SAGEN HABEN?

WIE MÖCHTEN SIE MEDIZINISCH VERSORGT WERDEN,

WENN ES LEIDER GESUNDHEITLICH GANZ BÖSE REIN RAUSCHT?

 

Wenn Sie jetzt BESTMÖGLICH antworten, dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme, denn BESTMÖGLICH hat mit der GKV absolut nichts zu tun.

Übrigens, es gibt auch anderweitige stationäre Zusatztarife OHNE Gesundheitsprüfung! Interesse? Dann fragen Sie sehr gerne in unserem Hause an.

Ihnen wünsche ich bis dahin eine gute Zeit, bleiben Sie sportlich und daraus resultierend wie immer gesund, Ihr Andreas Scherff