Wie heißt es so schön: „Frage lieber den Erfahrenen (w/m/d) um Rat, als einen Gelehrten (w/m/d)“.

So berichte ich nun aus selbst erlebter Erfahrung, denn ich begleite einen mir sehr ans Herz gewachsenen familiären Pflegefall seit 2016. Ein Aktenordner hat diesbezüglich bei weiten nicht gereicht, schließlich läuft alles noch über die gute alte Post und nicht digitalisiert.

Als die stationäre Pflege 2016 begann lagen wir nachweislich bei 3.796,05 EUR monatlichen Kostenaufwand in einem ganz normalen Pflegeheim in Essen, Nordrhein – Westfalen.

Seit dem 01.01.2022 liegen die monatlichen Kosten bei 4.946,07 EUR – für die identische Unterkunft – siehe Foto. Das sind 1.150,02 EUR mehr pro Monat, also 13.800,24 EUR im Jahr.

Additiv liegen wir bislang bei über 250.000 EUR!

Nur der Form halber sei erwähnt: Nix ist dort mit Schickimicki!

 

Gut zu wissen

Zum 1. Januar 2022 trat bei uns in Deutschland eine Pflegereform in Kraft, die noch von der alten Regierung auf den Weg gebracht wurde. Pflegebedürftige in Heimen sollen demnach finanziell entlastet werden, denn der Eigenanteil für Pflegebedürftige, die vollstationär in einem Pflegeheim untergebracht wurden, sind wie oben beschrieben in den letzten Jahren explodiert.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Heimplatzkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Den Pflegekosten, den Ausbildungskosten, den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Wenn ein Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) oder der privaten Pflegeversicherung bestätigt, dass Pflegebedürftigkeit vorliegt, dann bekommt der Pflegefall einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegekosten.

Wie hoch dieser Zuschuss ist, hängt jedoch davon ab, welcher Pflegegrad festgelegt wurde. Früher waren es Pflegestufen – heute heißt es Pflegegrad.

Der Pflegegrad zeigt auf, wie viel Hilfe benötigt wird. Mit Pflegegrad 1 benötigt man vergleichsweise wenig Unterstützung, allerdings ist ein Pflegefall mit Pflegegrad 5 nicht mehr in der Lage, alltägliche Handlungen selbstständig durchzuführen und braucht besonders viel tatkräftige sowie kompetente Hilfe.

Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 seit dem neuen Jahr ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor NICHT bezuschusst.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich allerdings nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Für pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag:

5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres,

25% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,

45% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und

70% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden in der Regel nach meiner Kenntnis als voll angerechnet.

Wenn allerdings nur der Pflegegrad 1 beschieden wurde und dennoch ein Pflegeheim gewählt wird, dann erhält man nach meiner Kenntnis einen Zuschuss in Höhe von nur 125 Euro pro Monat.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen pflegebedürftigen Menschen immer selbst bezahlen.

War das der große Wurf mit Schmackes?

Was hat sich für pflegebedürftigen Menschen getan mit einer relativ kurzen Verweildauer? Meiner Meinung nach fast nichts. Erst ab dem 37. Monat in einer vollstationären Einrichtung wird es spürbar.

Schauen wir in die Zukunft

 

Meiner Meinung nach bleibt abzuwarten, inwieweit der Leistungszuschlag zu einer tatsächlichen finanziellen Entlastung der pflegebedürftigen Menschen führt. Warum? Weil das Ende der Fahnenstange in der Kostenentwicklung noch lange nicht erreicht ist. Die Personalkosten für Pflegekräfte durch die Tarifbindung von Pflegeeinrichtungen werden mit Sicherheit steigen und wer zahlt das dann?  Natürlich müssen diese Berufe endlich gerecht entlohnt werden, KEINE FRAGE!

Zudem wird der Anteil pflegebedürftiger Menschen mit Blick auf die Alterung der Gesamtbevölkerung in den nächsten Jahrzehnten drastisch zunehmen.

Wenn sich an den finanziellen Rahmenbedingungen nichts ändert, wird der Beitrag zur PflegePFLICHTversicherung weiter deutlich steigen! Da bin ich sicher!

Daher gebe ich Ihnen meinen verSCHERFFten Rat zum Schluss. Klartext kombiniert mit Tatsachen.

Fakt 1: Pflege betrifft jeden. Pflege wird in Zukunft jede Familie betreffen. Hauptgrund hierfür ist die demografische Entwicklung, denn die Lebenserwartung in Deutschland steigt kontinuierlich. Deutschland wird älter und das Risiko pflegebedürftig zu werden, steigt! Ohne Wenn und Aber.

Fakt 2: Die soziale PflegePFLICHTversicherung wird und kann die Pflegekosten nicht zu 100 % decken, so dass der Pflegebedürftige mit zum Teil extrem hohen monatlichen Eigenbeteiligungen belastet wird.

Fakt 3: Allein der vom Pflegebedürftigen zu leistende bundesdurchschnittliche Eigenanteil für die Pflegeheimkosten beläuft sich auf ca. 2.000 im Monat. Gut, wer bereits mit einer privaten PflegeZUSATZversicherung vorgesorgt hat.

Fakt 4: Eltern wollen ihren Kindern mit Sicherheit nicht zur Last fallen; sei es finanziell oder pflegerisch. Allein vor diesem Hintergrund ist eine Absicherung im Falle von Pflegebedürftigkeit extrem wichtig.

Fakt 5: Je jünger eine PflegeZUSATZversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der Monatsbeitrag. Ein Leben lang. Pflege hat absolut NICHTS mit alt zu tun. Daher ist es ratsam so früh wie möglich daran zu denken. EIGENVERANTWORTUNG ist angesagt.

Fakt 6: Auch mit der neuen Pflege – Reform ist die eigenverantwortliche VORSORGE z. B. durch eine Pflegetagegeldabsicherung mehr als sinnvoll um sich finanziell zu schützen. Es gibt richtig gute Produkte ZUM BEISPIEL mit einem weltweiten Versicherungsschutz, dazu ohne Wartezeiten, mit einer Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 30 %, einer möglichen Versicherungsdynamik alle 3 Jahre um 5 %, mit einer Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1, wenn dieser Pflegegrad dann auch tatsächlich mitversichert wird und eingetreten ist, einer einfachen Gesundheitsprüfung mit einer geschlossenen Gesundheitsfrage ohne lästiges Einreichen ärztlicher Berichte.

 

Sorgen Sie RECHTZEITIG vor, denn Pflege kostet richtig Geld und worum geht es noch einmal in unserem Gesundheitswesen primär? Richtig, um Geld und NICHT um den Menschen! Bitte lesen Sie noch einmal meinen Eingangssatz, wie heißt es doch so schön:

 

„Frage lieber den Erfahrenen (w/m/d) um Rat, als einen Gelehrten (w/m/d)“.

 

Schließlich kümmere ich mich seit 1982 hauptberuflich um das große Thema der Gesundheit, dafür brenne ich!

 

Bleiben Sie gesund, Ihr Andreas Scherff