verSCHERFFt informiert

Statt ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, lieber BESTMÖGLICH, oder?

Im meinem letzten Blog – Beitrag habe ich über das Hören und Sagen Wissen bzgl. der GKV und PKV berichtet. Unter anderem wurde von mir der § 12 des SGB V für GKV Versicherte beleuchtet.

Erneut möchte ich die verSCHERFFte Frage stellen, wie SIE medizinisch behandelt werden möchten, wenn es bei Ihnen gesundheitlich leider bösartig reinrauscht?

Kurioserweise antworten die meisten auf diese Frage BESTMÖGLICH!

Auch wenn Sie mit einem Grundschutz PFLICHTVERSICHERT in der gesetzlichen Krankenversicherung sind ist eine bestmögliche Behandlung im Krankheitsfall möglich!!!

Das steht in Paragraph 13 SGB V.

Vorher allerdings noch einmal zum sogenannten Sachleistungsprinzip welches in der Regel vorliegt.

Ärzte unterliegen in der heutigen Zeit eine Reglementierung sowie Budgetierung, welche ganz genau gesetzlich festlegt, wie viele Patienten pro Quartal behandelt werden dürfen, wieviel für diese Patienten pro Quartal an Medikamenten ausgegeben werden darf und vor allem wie viele Untersuchungen für diese Patienten pro Quartal abgerechnet werden dürfen. Ups, echt, jetzt verstehe ich, geht bestimmt vielen Lesern nun durch den Kopf und bleibt hoffentlich im Sinn.

In der Regel erhält ein Allgemeinmediziner pro Quartal für einen gesetzlich Versicherten ca. 35 €, nicht pro Tag, nicht pro Woche, nicht pro Monat, sondern pro Quartal!

35 € an ärztlichem Honorar und dies völlig unabhängig davon, wie oft der Patient in diesen Zeitraum von seinem Arzt behandelt wurde. Was darüber hinausgeht, das ist das persönliche Risiko jedes einzelnen Arztes, dafür bekommt er kein Entgelt über die Kassenärztliche Vereinigung.

Vielleicht haben Sie schon einmal zum Ende eines Quartals die Begrifflichkeit Budget – Ferien gehört und machen sich nun keine Gedanken mehr, woher diese wohl kommt…?

Wenn Sie auf dieses Sachleistungsprinzip keine Lust mehr haben, so besteht die Möglichkeit, das Kostenerstattungsprinzip gemäß Paragraph 13 SGB V zu wählen. Sie geben „einfach“ Ihre Chipkarte bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl ab und werden von nun an Privatpatient im ambulanten Bereich.

Seit vielen Jahren hat jeder gesetzlich krankenversicherte die Möglichkeit, den Status eines Privatpatienten zu erhalten, ohne die gesetzliche Krankenversicherung dafür tatsächlich verlassen zu müssen.

Der behandelnde Arzt stellt dann seine Rechnung direkt an den Patienten. Dieser lässt sich einen Teil der Kosten durch seine gesetzliche Krankenversicherung erstatten und erhält den Rest oder einen Teil davon von seiner, hoffentlich vorhandenen, privaten Zusatzversicherung für das Kostenerstattungsprinzip.

Welche Vorteile können Sie dadurch genießen?

  • In der Regel geringere Wartezeiten für einen Termin beim Arzt / Facharzt
  • Häufig auch in einem anderen, viel ansehnlicheren, Teil der Praxis
  • Der Arzt unternimmt und veranlasst alles Notwendige zur Heilung bzw. Linderung, da er hier nicht von der Kürzungs‐ oder Regressgefahr bedroht ist
  • Sie erhalten Behandlungsmethoden nach dem absolut neuesten Stand der Medizin
  • Ihr Behandler erhält ein angemessenes Honorar für jede durchgeführte Behandlung und nicht nur pro Quartal
  • Ihr Behandler ist nicht mehr an diese GKV Reglementierung sowie Budgetierung gebunden
  • Die Kostenerstattung erhöht die Transparenz, da Patienten endlich über die Rechnungen die wirklichen Kosten der Behandlungen erfahren
  • Sie haben in der Regel keine Zuzahlungen mehr für Medikamente, Fango, Massagen und so weiter
  • Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Arzneimitteln
  • Sie sind nicht mehr an die Kataloge der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse gebunden

 

ACHTUNG – hier kommt der verSCHERFFte Tipp des Tages:

So eine Zusatzversicherung für die Restkosten bekommen Sie in der PKV nur MIT einer Gesundheitsprüfung, mit einer absolut wahrhaften Beantwortung von Gesundheitsfragen. Die PKV hat das Recht einen Antrag abzulehnen oder zu besonderen Bedingungen anzunehmen, wie z.B.  Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.

Gleichzeitig hat die private Krankenversicherung Wartezeiten und daher ist guter Rat hier wirklich teuer und verSCHERFFt sehr viel wert.

Wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip bei Ihrer GKV z.B. zum 01.01 wählen und die PKV Zusatzversicherung ebenfalls zum 01.01 beginnt, so beginnt die Leistungspflicht der privaten Versicherung erst zum 01.04, weil die ersten drei Monate in die Wartezeit fallen. Die Wartezeit ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Lassen Sie doch Ihre Zusatzversicherung 3 Monate früher beginnen 😉

Vielleicht stellen Sie sich jetzt die Frage was so eine entsprechende Zusatzversicherung kostet? Das ist hier pauschal nicht zu beantworten, weil es abhängig ist vom gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes. Für einen Erwachsenen ist diese allerdings NICHT für 5 EUR im Monat zu haben.

Wo Licht ist, ist in der Regel auch Schatten

Durch das in den meisten Fällen vorhandene Sachleistungsprinzip ist der gesetzlich Versicherte vom Verwaltungsaufwand sehr verwöhnt, da dieser in der Regel überhaupt nicht vorhanden ist. Beim Kostenerstattungsprinzip ist mit ganz großer Sicherheit ein höherer Verwaltungsaufwand vorhanden, da die Arztrechnungen zuerst bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden und im Anschluss noch einmal bei der privaten Krankenzusatzversicherung.

Sie interessieren sich für einen bestmöglichen Versicherungsschutz obwohl Sie gerne Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten? Lassen Sie uns doch verSCHERFFt darüber reden und ich freue mich auf Ihre persönliche Nachricht.

Das Kostenerstattungsprinzip setzt meiner Meinung nach eine ausführliche Beratung voraus, dann ein ausführliches Gespräch zwischen Patient und Arzt, in dem die Notwendigkeit, die Sinnhaftigkeit und auch die Kosten der geplanten Maßnahmen geklärt werden.

Das Kostenerstattungsprinzip entspricht meiner Meinung nach dem verSCHERFFten Bild eines mündigen, mitspracheberechtigten und gut informierten Bürgers.

Bleiben Sie gesund, egal ob GKV oder PKV, denn Gesundheit ist unser kostbarstes Gut, Ihr Andreas Scherff