Berufsunfähigkeit vs. Krankentagegeld

In meinen Beratungen machen die Verbraucher sehr häufig bei den folgenden Punkten ganz große Augen. Daher mein verSCHERFFter Tipp: Selber laut vorlesen! Warum? Geht direkt ins Auge und bleibt im Kopf! 

Ist jemand ARBEITSUNFÄHIGgelber Schein – gehen wir davon aus, dass die Arbeitskraft wieder vollständig hergestellt werden kann. Während dieser Zeit erhalten die Versicherten in der Regel 6 Wochen das normale Gehalt und anschließend, wenn versichert, Krankengeld. 

Die Höhe des Krankengeldes ist für gesetzlich Versicherte im § 47 SGB V vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Vom geringeren dieser beiden Werte werden die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Den Restbetrag bekommt der Versicherte dann als Krankengeld, maximal 78 Wochen, ausgezahlt. 

PKV Versicherte erhalten in diesem Fall das, wenn versicherte, Krankentagegeld in der Regel ohne Kürzungen, wenn die richtige Höhe des Krankentagegeldes versichert ist.

Wenn die ARBEITSUNFÄHIGKEIT nicht vorübergeht kommt irgendwann die Frage nach der Berufsunfähigkeit (BU) auf. Ist diese tatsächlich vorhanden wird eine versicherte BU-RENTE erst gezahlt, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen in seinem Job dauerhaft, für mindestens 6 Monate in Folge, nicht mehr arbeiten kann.

ACHTUNG: Vorsicht ist geboten, wenn sich Krankentagegeld und BU-Rente überschneiden!

Die Unterscheidung zwischen dem gelben Schein – Arbeitsunfähigkeit – und der Berufsunfähigkeit ist auch wichtig, wenn eine private Krankentagegeld-Versicherung vorliegt. Das Krankentagegeld soll nämlich die Einkommenslücke schließen, die entsteht, wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum erkrankt ist und die sechswöchige Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers bereits geendet hat.

Das hoffentlich versicherte Krankentagegeld endet nämlich in der Regel, sobald die Berufsunfähigkeit DURCH DEN KRANKENVERSICHERER (!!!!) festgestellt wird. Drei Monate danach kann die Krankentagegeld-Versicherung ihre Leistung einstellen, einige wenige Anbieter zahlen etwas länger.

Schwierigkeiten wird es in der Regel geben, wenn der BU-VERSICHERER dann tatsächlich den BU- LEISTUNGSFALL anerkannt UND rückwirkend eine BU-RENTE für diesen Zeitraum zahlt, in dem der Versicherte zuvor bereits Krankentagegeld vom PKV Versicherer erhalten hat. Dann ist es in der Regel so, dass der Krankentagegeld-Versicherer sein Krankentagegeld vom Versicherten zurückfordern kann. Das wird in der Regel schwierig für den Versicherten, wenn das versicherte Krankentagegeld höher ist als die versicherte BU-RENTE und bereits ausgegeben wurde.

EIN BEISPIEL: Ein Versicherter hat ein Krankentagegeld in Höhe von 150 EUR pro Tag abgesichert, also ca. 4.500 EURO pro Monat bei 30 Tagen im Monat, denn es wird pro Kalendertag gezahlt. Seine BU-Rente hat er, sehr häufig aus Gründen der Beitragshöhe der BU-Absicherung, allerdings nur mit 1.000 oder 1.500 oder 2.000 EUR abgesichert. Nehmen wir einmal an er hat 6 Monate lang Krankentagegeld (KT) bezogen und 2.000 EURO BU-RENTE abgesichert. Dann muss er dieses KT zurückzahlen, weil seine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel rückwirkend ab dem Beginn seiner Erkrankung leistet. So steht er bei Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit von jetzt auf gleich mit 15.000 Euro Verbindlichkeiten da, die er an den Krankenversicherer zurückzahlen darf.

Und nun? Versicherte könnten ihren BU-Versicherer bitten die BU-Rente ab einem späteren Zeitpunkt zu zahlen, was in der Regel schwierig wird, weil es ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen wäre. In dem o. a. Beispiel wäre zu hoffen, dass der BU-Versicherer der Bitte folgt. 

JETZT KOSTENFREI BERATEN LASSEN