Wie läuft denn eigentlich so ein BU Leistungsfall ab?

Mehrfach im Jahr wenden sich Verbraucher an mich mit Fragen, wie denn ein möglicher BU Leistungsfall abgewickelt wird…. Dabei möchte ich betonen, dass es sich hier nicht um meine Mandanten handelt, denn meine Mandanten werden in der BU-Erstberatung über diesen Sachverhalt mehr als ausführlich aufgeklärt. 

Den Anrufenden frage ich dann wie er (m/w/d) sich das vorstellt und die Antwort ist immer gleich: „Ja, ich rufe bei der Versicherungsgesellschaft an, sage denen, dass mein Arzt gesagt hat, dass ich berufsunfähig bin und die überweisen mir dann meine abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente„. 

Na, ganz so einfach ist das mit Sicherheit nicht und daher dieser verSCHERFFte Blogbeitrag, denn Informationen schaden nur dem, der diese nicht hat!!

Fakt ist erst einmal: Jeder VIERTE berufstätige – Tendenz steigend – wird im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig

Welche Diagnosen führen zu einer Berufsunfähigkeit?

Platz 1 geht ganz klar mit über 30% an den Oberbegriff der „Nervenkrankheiten“, kein Wunder bei der Veränderung sowie Schnelllebigkeit unseres Lebens. Platz 2 geht an Erkrankungen des Skelettes und Bewegungsapparates, gefolgt von Krebs und andere bösartige Geschwülsten. Dann folgen „sonstige Erkrankungen“ mit knapp 15%. Erst dann folgen Unfälle mit nur knapp 8%, sowie Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems. Wer hätte das gedacht, oder? Woher ich die Zahlen habe? Von unterschiedlichen Rating-Häusern, die von den Diagnosen immer die gleichen Reihenfolge haben, lediglich die Prozentwerte weichen manchmal geringfügig ab. 

Zurück zum Thema. Wenn also ein behandelnder Arzt festgestellt hat, dass die Leistungseinschränkungen der Arbeitskraft des Patienten zu mindestens 50% (das ist die häufigste gewählte Absicherung) UND für mindestens 6 Monate andauern wird, sollte der Versicherte seinen BU-Versicherer in Kenntnis setzen und einen Antrag auf Zahlung der BU Rente stellen. 

Hier sollte der BU Versicherte an seinen damaligen Berater wenden und um Unterstützung bitten!!!

Nachdem der BU-Fall nun schriftlich, z. B. per E-Mail mit Sendebestätigung, oder telefonisch (BITTE aufschreiben WANN mit WEM um wieviel UHR unter WELCHER Rufnummer gesprochen) angezeigt wurde, versendet der BU Versicherer zunächst einen ganzen Haufen an Fragen in schriftlicher Form. 

Zum einen fragt der Versicherer ziemlich viel zum Erwerbsleben des Versicherten und zur Ausgestaltung des zuletzt ausgeübten Berufes. Im Fragebogen muss der Versicherte sehr konkret erläutern, wie sein kompletter regulärer Arbeitstag aussieht und welche Tätigkeiten er auf welche Art und Weise verrichtet.

Zudem möchte der Versicherer wissen, WO der Versicherte in den letzten Jahren krankenversichert gewesen ist und WER sich alles um seine ärztliche Versorgung gekümmert hat. Dort wird der BU Versicherer mit Sicherheit Rückfragen in schriftlicher Form stellen. 

Gleichzeitig möchte der BU Versicherer alle möglichen Behandlungs- und Befundberichte einsehen. 

Wenn dem BU-Versicherer alle Unterlagen vorliegen wird entschieden, ob weitere z. B. medizinische Unterlagen angefordert werden. Hierfür versenden die Versicherer individuelle Schweigepflicht – Entbindungen, die der BU Versicherte unterschreiben sollte, damit die Prüfung schnell voranschreiten kann. 

Liegen dann irgendwann alle Unterlagen vor prüft der BU-Versicherer, ob aus medizinischer und beruflicher Sicht der geforderte BU-Grad von 50 Prozent erreicht ist. 

Sollten Unterlagen für eine sachgerechte Entscheidung nicht ausreichend sein, kann der BU Versicherer ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Die möglichen Gutachterkosten trägt der BU Versicherer.

Am Ende der Leistungsfallprüfung ergibt sich dann ein Grad der Berufsunfähigkeit. 

Liegt dieser bei mindestens 50 Prozent, wird der BU Leistungsfall anerkannt und die versicherte BU-Rente ausgezahlt. 

Würde der BU-Grad unter 50 Prozent liegen, dann wird die Leistung allerdings abgelehnt. Natürlich hat der Versicherte dann das Recht Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. 

Wird keine Einigung erzielt landet der BU Fall letztendlich vor Gericht.

Übrigens: Eine BU-Fall-Anerkennung kann auch befristet geschehen um prüfen zu können, wie sich der gesundheitliche Zustand des Versicherten nach einer gewissen Zeit verändert hat.

Wir haben ja den BU Markt verSCHERFFt im Auge und nach aktuellen Untersuchungen von unterschiedlichen Unternehmen ist jede zweite Ablehnung auf einen nicht ausreichenden BU-Grad zurückzuführen. 

In der Regel werden vier von fünf eingereichte BU-Leistungsanträge bewilligt.

Zum Schluss noch ein wichtiger verSCHERFFter Hinweis

Nicht selten kommt es vor, dass der BU Versicherer den Leistungsfall auf Grund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ablehnt. Was bedeutet das? Ganz einfach: Versicherte haben bei der damaligen Antragstellung Vorerkrankungen verschwiegen oder diese nicht ausreichend genug angegeben. Daher gibt es an dieser Stelle auch eine dringende RECHTSSCHUTZ – EMPFEHLUNG

Nach unserer Erfahrung ist es ratsam, zusätzlich zur BU-Versicherung MINDESTENS DREI MONATE VORHER eine Rechtsschutzversicherung (RSV) abzuschließen, die auch Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, wie z.B. die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung umfasst. Da es bei der BU-Versicherung im Versicherungsfall in der Regel um hohe Kosten für den BU Versicherer geht (in der Regel mehrere hundert Tausend EUR), prüft dieser die BU Leistungspflicht mit größter Sorgfalt. Was könnte denn z.B. passieren, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass bei der Antragstellung nicht die 100%ige Wahrheit gesagt / geschrieben wurde:

  • Der BU Versicherer könnte den BU Versicherungsvertrag anfechten;
  • Oder vom BU Versicherungsvertrag zurücktreten;
  • Oder den BU Versicherungsvertrag kündigen;
  • Oder den BU Versicherungsvertrag anpassen.

Sollte der Verbraucher dann anwaltliche Unterstützung oder gar gerichtliche Hilfe benötigen, sind die Gebühren und Kosten aufgrund des in der Regel wirklich hohen Streitwertes sehr hoch. Unter Umständen müssen sogar Sachverständigengutachten eingeholt werden, die ebenfalls teuer sind. Durch den Eintritt der RSV muss der Verbraucher im Fall der BU zumindest nicht aus Kostenaspekten auf gute anwaltliche und gerichtliche Hilfe verzichten. 

WICHTIG: Eine RSV sollte bei einem Anbieter abgeschlossen werden, der nur dieses Produkt anbietet, damit in einem möglichen Leistungsfall keine versicherungstechnische Interessenkollision entsteht. Was das ist? Besser mal „den Scherffie“ fragen 😉

Sehr gerne empfehlen wir unseren Mandanten verSCHERFFt geeignete RSV Anbieter! 

Zu guter Letzt möchte ich verSCHERFFt mit einem Hinweis schließen:

Besser eine Versicherung haben die man nicht gebraucht hat, als eine Versicherung brauchen, die man nicht hat!

Gerade in Sachen BU hat das existenzielle Folgen, daher ist die BU Absicherung selbst bei den Verbraucherschützern an Platz 1 der empfohlenen Absicherungen, zugleich mit der Privaten Haftpflichtversicherung. 

In diesem Sinne bleiben Sie gesund, denn Gesundheit ist definitiv nicht planbar!

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